03/2010: Eckdatenbeschluss zum Doppelhaushalt 2010/2011 und zum HSK 2010/2014

Klaus Rees

Klaus Rees hielt am 25.03.2010 im Rat der Stadt Bielefeld zu TOP 6.2 der Tagesordnung folgende Rede:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

über das „Ob“ der notwendigen Haushaltskonsolidierung müssen wir nicht mehr reden, denn allen, die sich in der Verantwortung für die städtischen Finanzen sehen ist klar, dass wir schnell handeln müssen, um  die kommunale Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen. Heute wollen wir über das „Wie“ reden und entscheiden.

 

Mit dem Eckdatenbeschluss stellen die drei Ampelpartner ihre Vorstellungen zur notwendigen Konsolidierung des Haushalts zur Diskussion und zur Abstimmung. Wir legen damit ein Gesamtkonzept vor, das sowohl zu erheblichen Einsparungen auf Aufwandsseite, als auch zu höheren Erträgen führen wird und das Ziel hat, das strukturelle Defizit der Stadt im HSK-Zeitraum 2010-2014 abzubauen.

Wir möchten erreichen, dass mindestens die Hälfte des Konsolidierungsvolumens auf der Aufwandsseite erbracht wird, denn für die Akzeptanz von Gebühren-steigerungen und von Steuererhöhungen ist es wichtig, zunächst die Ausgaben zu senken.  Durch die schon erfolgten Konsolidierungsrunden wird es natürlich schwer werden, bei den einzelnen Aufwandspositionen zu weiteren nachhaltigen Einsparungen zu kommen. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass es gelingen kann und gelingen muss.

Wir können dabei keinen Aufgabenbereich ausnehmen, „heilige Kühe“ darf es nicht mehr geben. Um die vom Kämmerer prognostizierten Steigerungsraten bei den Personal- und Sachaufwendungen zu verringern, müssen diese auf dem Niveau des Jahres 2009 festgeschrieben werden. Betriebsbedingte Kündigungen wollen wir auch weiterhin ausschließen. Um diese Vorgaben einhalten zu können, werden wir noch stärker als bisher die durch Fluktuationen entstehenden Einsparmöglichkeiten nutzen müssen. Es wird dadurch zu Personaleinsparungen kommen, die nicht durch weitere Arbeitsverdichtungen kompensiert werden können. Es ist vielmehr notwendig den Aufgabenbestand und die Strukturen der Verwaltung zu überprüfen, Doppelstrukturen sollen abgebaut, Möglichkeiten zur Konzentration von Aufgaben genutzt und auch Standards der Aufgabenerledigung gesenkt werden. Das wird zu Auswirkungen führen, die auch die Bürgerinnen und Bürger spüren werden: Öffnungszeiten könnten reduziert, Bearbeitungszeiten verlängert werden.

Auch die Zuschüsse an Dritte können in den nächsten Jahren nicht angepasst werden. Wir müssen auch diese auf dem Niveau des letzten Jahres einfrieren und damit zu einer Gleichbehandlung mit den städtischen Personal- und Sachkostenbudgets kommen. Kürzungen wollen wir in diesem Bereich vermeiden, das Volumen der Leistungsverträge soll bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums  gesichert werden. Allerdings wollen wir unter Beteiligung der Vertragspartner zu Neuausrichtungen der Angebote in Hinsicht auf Armutsbekämpfung und Förderung der Integration kommen.

Alle Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien müssen ebenso genutzt werden, wie die Chancen, die eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Kommunen bieten. In Zeiten, wie diesen, in denen alle Städte und Gemeinden gleichermaßen unter der Finanzkrise leiden, sollte gerade die interkommunale Zusammenarbeit zum allseitigen Nutzen verstärkt werden.

Bei dem hohen Konsolidierungsbedarf, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben, kann leider die Ertragsseite nicht außer Betracht bleiben. Einerseits gilt es, die Ertragskraft der städtischen Beteiligungen zu erhalten und die Erträge noch stärker als bisher für den städtischen Haushalt zu nutzen. Andererseits werden wir Gebühren und Entgelte anpassen müssen. Auch Steuererhöhungen können in diesen finanziell dramatischen Zeiten nicht tabuisiert werden. Sowohl bei der Grund- wie auch bei der Gewerbesteuer liegt Bielefeld mit seinen derzeitigen Hebesätzen deutlich unter dem Durchschnitt der vergleichbaren NRW-Großstädte. Nach den Genehmigungskriterien des Innenministeriums für Haushaltssicherungskonzepte müssen wir uns deshalb auf jeden Fall mit Steuererhöhungen auseinandersetzen. Die von OB Clausen vorgeschlagene Anhebung der Grundsteuer wird sich nicht vermeiden lassen. Bei der Gewerbesteuer sind wir jedoch gemeinsam der Meinung, dass in der derzeitigen konjunkturellen Lage auf eine Anhebung verzichtet werden sollte. Denn wenn wir Bielefeld als Wirtschaftsstandort weiter entwickeln wollen, wenn wir bestehende Arbeitsplätze erhalten und die Voraussetzung zur Schaffung neuer schaffen wollen, dann wäre eine Gewerbesteueranhebung zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal.

Die Entscheidung über Gebühren- und Steuererhöhungen werden wir allerdings erst im Rahmen eines Gesamtkonzepts vornehmen, das konkrete Einsparungen auf der Aufwandsseite in der gleichen Höhe vorsieht. Wir begrüßen die Ankündigung von OB Clausen, dass die Verwaltung im Mai ein Maßnahmepaket zur Haushaltskonsoli-dierung beschließen wird. Es wird dann möglich sein, die von ihm vorgeschlagene Grundsteuererhöhung noch mit ganzjähriger Wirkung beschlossen werden kann.

Trotz aller notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen möchten wir in den nächsten vier Jahren aber auch weiterhin gestalten. Wir werden nicht nur das Ausbauprogramm zur bedarfsgerechten Bereitstellung von U3-Plätzen fortführen, wir wollen die begonnenen Schulbaumaßnahmen zu Ende bringen und das Technische Dienstleistungszentrum realisieren. Gerade am Beispiel des TDLZ kann deutlich gemacht werden, dass es auch in finanziell schwierigen Zeiten wichtig und sinnvoll ist, Geld für nachhaltig wirtschaftliche Investitionen auszugeben. Gleiches gilt im Übrigen für die energetische Sanierung von weiteren städtischen Gebäuden oder für die Bereitstellung von Gewerbeflächen.

mit unserem Eckdatenbeschluss wollen wir der Verwaltung die Leitplanken vorgeben, innerhalb derer die Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 und des HSKs bis 2014 erfolgen soll. Natürlich sind das keine Dogmen, es sind vielmehr Rahmenbedingungen und Zielbestimmungen, die nun von der Verwaltung ausgefüllt und konkretisiert werden müssen. Natürlich ist uns auch klar, dass unter bestimmten Umständen einzelne Vorgaben unseres Eckdatenbeschlusses vielleicht nicht eingehalten werden können. Es wird dann anlassbezogen darüber zu reden und zu entscheiden sein.

Das war übrigens bei anderen Eckdatenbeschlüssen, die hier im Haus mit anderen Mehrheiten zustande gekommen sind, genauso.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen.

Der Eckdatenbeschluss, um dessen Zustimmung wir Sie bitten, ist notwendig, er ist ausgewogen, er ist realistisch und die darin formulierten Ziele sind erreichbar. Sie müssen auch erreicht werden, um weitergehende Eingriffe von außen durch die Bezirksregierung zu vermeiden. Insofern ist er auch alternativlos!

Es gilt das gesprochene Wort!