Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsberichts zum Asylbewerberleistungsgesetz wird von der Ratsfraktion B`90 / Die GRÜNEN ausdrücklich begrüßt.

Lisa Rathsmann-Kronshage, Fraktionsvorsitzende von B90/Die GRÜNEN im Bielefelder Rat, fordert die Abschaffung des Gesetzes und ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet einen echten Schritt zur Verbesserung der Lage der rd. 130.000 Menschen, die in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz erhalten.

Seit Einführung im Jahr 1993, also seit fast 20 Jahren, wurden die Hilfeleistungen nicht mehr an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst – Flüchtlinge erhalten nur rund 2/3 der Leistungen, die SozialhilfebezieherInnen erhalten (konkret: Asylbewerber müssen von 224,97 € im Monat leben, Hartz-IV-BezieherInnen von 374 €). Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung bereits 2010 zugeben musste, dass das Gesetz nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, aber seitdem nichts Wesentliches unternommen hat.

Mit dem Grundsatz „Ein bisschen hungern, dann gehen die ja vielleicht” wird nun endlich Schluss sein. Statt aber nun in mühseligen Verfahren neue Regelsätze für Flüchtlinge zu finden sollte das Sondergesetz, und damit zugleich auch die beschämende und diskriminierende Behandlung der LeistungsbezieherInnen, vollständig abgeschafft werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum muss für alle Menschen gelten – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.