Matthis Bericht aus dem Landtag

Unser Bielefelder Landtagsabgeordneter Matthi Bolte berichtet aus der letzten Sitzungswoche des Landtags NRW. Dieses Mal geht es unter anderem um den Fall Amri, digitale Mobilität und das Tariftreuegesetz.

Liebe Freundinnen und Freunde,

Heute erhaltet Ihr wieder die wichtigsten Infos zur vergangenen Sitzungswoche des Landtags NRW. Wir haben in der letzten Plenarwoche intensiv über Konsequenzen aus dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz diskutiert, aber auch gute Initiativen für die Gestaltung des digitalen Wandels vorangebracht. Zu allen – auch den hier nicht erwähnten Themen – freue ich mich über Fragen und Rückmeldungen zu unserer Arbeit im Landtag.

Herzliche Grüße, Matthi Bolte

 

Fall Amri: Aufklären und rechtsstaatliche Konsequenzen ziehen

In ihrer Erklärung zu dem islamistischen Attentat von Berlin hat die Landesregierung das Parlament und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Erkenntnisse informiert. Nach einer Schweigeminute im Gedenken an die Opfer hat Ministerpräsidentin Kraft als eine Konsequenz angekündigt, mögliche Fehler der Behörden durch einen unabhängigen Sonderbeauftragten aufarbeiten lassen. Damit werde der Gießener Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer beauftragt und Zugang zu allen Unterlagen erhalten.

In einem Entschließungsantrag haben wir gemeinsam mit der SPD unsere Position deutlich gemacht. Uns ist klar, dass es – insbesondere in einer freien und offenen Gesellschaft – nie eine absolute Sicherheit vor Terror geben kann. Die Konsequenz darf aber nicht sein, Freiheit und Sicherheit gegeneinander auszuspielen. Denn wenn wir die Wesensmerkmale unserer freiheitlichen Gesellschaft gefährden, haben die Terroristen gewonnen.

Wo in der Aufarbeitung der Geschehnisse deutlich wird, dass Anpassungen notwendig sind, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu verbessern, werden wir uns dieser Debatte nicht verschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir bereits in den vergangenen Jahren wichtige Schritte unternommen. Dazu gehören eine personell starke Ausstattung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Hier werden wir auch zukünftig an den hohen Einstellungszahlen der vergangen Jahre festhalten. Die Abschiebungshaft darf bei Gefährdern trotz vorliegender Haftgründe nicht mehr daran scheitern, dass sie nicht innerhalb der nächsten drei Monate in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können. Das war bei Anis Amri nachweislich der Hinderungsgrund für eine Abschiebungshaft. Wir wollen zudem, dass Gefährder zielgerichteter beobachtet werden. Dafür braucht es eine konkrete gesetzliche Definition des Gefährderbegriffs und verbesserte Instrumente zur Risikobewertung einzelner Gefährder. Den Vorschlag der Innenminister für eine Regelung der Fußfessel in den Landespolizeigesetzen werden wir prüfen. Er muss den hohen verfassungsrechtlichen Hürden genügen, eine zeitliche Befristung des Einsatzes beinhalten und ein milderes Mittel gegenüber schon bestehenden polizeilichen Mitteln darstellen. Die Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander und mit den Bundesbehörden ist ein weiteres zentrales Element, das von einer verbesserten europaweiten Abstimmung und Datenaustausch in einem klaren rechtsstaatlichen Rahmen flankiert werden muss. Nicht zuletzt müssen wir natürlich weiterhin ein besonderes Augenmerk auf Präventionsmaßnahmen legen, um eine Radikalisierung gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

NRW gestaltet die digitale Mobilität der Zukunft

Bereits die Einführung des Mobilfunkstandards LTE (4G) hat die digitale Mobilität revolutioniert: hohe Übertragungsgeschwindigkeiten haben dazu geführt, dass auch von unterwegs jederzeit auf wichtige Daten zugegriffen werden kann. Die nächste Mobilfunkgeneration soll nun im Jahr 2020 eingeführt werden, bundesweit soll 5G nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Pilotbetrieb bis 2025 am Rande der Autobahnen und in den zwanzig größten Städten Deutschlands realisiert werden.

Die 5G-Technologie, die unter anderem mit Blick auf Datenrate und Energieverbrauch erhebliche Verbesserungen bringt, wird neue Geschäftsmodelle ermöglichen und unterstützt strategisch wichtige Entwicklungen in Industrie und Wirtschaft. Wir wollen, dass in NRW eine testweise Erprobung des künftigen Mobilfunkstandards erfolgt. Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland und Sitz von zwei der größten Telekommunikationsanbieter mit seinen vielfältigen Regionen, Netzwerken und Forschungseinrichtungen rund um das Thema Digitalisierung eignet sich in herausragender Weise für ein solches Modellvorhaben.

Wir haben die Landesregierung in unserem Antrag beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für ein 5G-Testfeld in NRW auf den Weg zu bringen.

 

Das Tariftreuegesetz hat sich bewährt – und wird noch praxistauglicher  

Tariftreue, Vergabemindestlohn, die Beachtung von Umweltkriterien, Frauenförderung und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nur einige der Aspekte, die das Tariftreue- und Vergabegesetz seit 2012 in NRW regelt. Damit soll das Gesetz auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Ausgestaltung von Verträgen verdeutlichen und umsetzen. Nun hat die Landesregierung die Wirkungen des Gesetzes insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung wissenschaftlich evaluiert. Ein zentrales Ergebnis: Sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen befürworten und akzeptieren grundsätzlich die Ziele des Gesetzes. Unter anderem um die Umsetzung zu vereinfachen, legt die Landesregierung nun verschiedene Anpassungen vor. Sie betreffen etwa die Orientierung am Mindestlohngesetz und das Bestbieterprinzip (nur noch derjenige Bieter muss die Anforderungen des Gesetzes schriftlich nachweisen, der für den Zuschlag in Betracht kommt). Zudem gilt zukünftig in der Regel ein Schwellenwert von 20.000 Euro, ab dem das Gesetz angewendet wird.