Abzweigung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind zugunsten des Sozialhilfeträgers

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Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsauschusses am 12.03.2013:

Betroffene Eltern beklagen sich seit einiger Zeit über die Praxis, dass offensichtlich in der Abzweigung des Kindergeldes ein nicht zu rechtfertigender Automatismus eingetreten ist, obwohl sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch das Bundesministerium für Finanzen deutlich gemacht haben, dass diese gesetzliche Möglichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden soll.

Frage:

In wie vielen Fällen hat die Stadt Bielefeld seit 2010 bei den Familienkassen Anträge auf Abzweigung des Kindergelds für im Haushalt ihrer Eltern lebende volljährige behinderte Kinder gestellt?

Zusatzfrage 1:

Aufgrund welcher Anhaltspunkte ist die Stadt Bielefeld in diesen Fällen von der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellten Regelvermutung abgewichen, „dass Eltern Aufwendungen in erheblicher Höhe, zum Beispiel für gemeinsame Unternehmungen und gesellschaftliche Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, für nicht erstattungsfähige notwendige Medikamente, Geschenke und vieles mehr tragen, so dass eine Abzweigung nicht in Betracht kommt”?

Zusatzfrage 2

Wie erfolgreich waren die gestellten Abzweigungsanträge gegenüber den Familienkassen? (insbesondere: in wie vielen Fällen haben die Familienkassen den Abzweigungsanträgen entsprochen, in wie vielen Fällen hat die Stadt gegen abgelehnte Abzweigungsanträge mit welchem Erfolg Rechtsmittel eingelegt, wie ist der momentane Stand der rechtlichen Auseinandersetzungen).

Antwort der Verwaltung hier.