Betrauung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH

Lisa Rathsmann-Kronshage
Lisa Rathsmann-Kronshage

Lisa Rathsmann-Kronshage hielt am 15.12.2011 im Rat der Stadt Bielefeld zu TOP 8 der Tagesordnung folgende Rede:

Hintergrund der Beschlussvorlage ist, dass (– wie der Presse ausführlich zu entnehmen ist –) die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH einen hohen Bedarf an Investitionen in ihre Infrastruktur hat und – vor allem – dass der Flughafen trotz dieser Investitionen auf Dauer nicht in der Lage sein wird, auch nur annähernd kostendeckend zu arbeiten. (Darin unterscheidet sich der Flughafen Paderborn übrigens nicht von den zahlreichen anderen Regionalflughäfen in NRW und im Bundesgebiet.)

Eine Betrauung ist ein selten gewähltes Vorgehen. Sie ist notwendig, weil eine solche dauerhafte öffentliche Unterstützung ansonsten nach europäischem Recht eine unerlaubte, weil den Wettbewerb verzerrende, Subvention darstellt. In Bielefeld wurde bislang nur für den Betrieb des Klinikums sowie für die Sicherung des ÖPNV in Bielefeld eine Betrauung vorgenommen.

Anders als bei unserem Nahverkehrsunternehmen und beim Klinikum stellt der Betrieb eines Regionalflughafens für uns keine Gemeinwohlaufgabe dar. Ein effizienter und kostengünstiger öffentlicher Personennahverkehr aus einer Hand gehört nach unserer Auffassung zu einem wesentlichen Element öffentlicher Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Ganz anders dagegen bewerten wir das Angebot eines Regionalflughafens, der gerade mal von 11% der Bielefelderinnen und Bielefelder genutzt wird, und zu dem – unabhängig von unseren ökologischen Bedenken in dieser Frage – mit vertretbarem Aufwand in der Region (Hannover, Münster/Osnabrück) Alternativen bestehen.

Anders als bei unserem Nahverkehrsunternehmen – oder auch bei dem 2. Fall einer Betrauung, dem Klinikum – haben wir auch auf die Geschäftspolitik und den Erfolg des Flughafenbetriebs keine Einflussmöglichkeit. Nicht nur, weil Bielefeld dort mit nur 5,88% ein kleiner Minderheitsgesellschafter ist, sondern weil der Erfolg der Gesellschaft ganz wesentlich von der Geschäftspolitik der Fluggesellschaften abhängig ist. Die Entscheidungen von Lufthansa, air berlin und anderen werden aber ohne Rücksicht auf die Interessen der Bielefelder Bürgerinnen und Bürger nach deren betriebswirtschaftlichen Interessen getroffen – und von diesen Entscheidungen wiederum hängt der wirtschaftliche Erfolg des Flughafens ab.

Ein wirtschaftlicher Erfolg wird offensichtlich auch von vornherein ausgeschlossen. Im Betrauungsakt wird dargestellt: Eine (Zitat) „nicht kostendeckende Entgeltpolitik” zur Sicherstellung der Mobilität der BewohnerInnen der Region ist der Gegenstand der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung.

Und die wirtschaftliche Lage für Paderborn/Lippstadt wird nicht leichter: Die Inbetriebnahme von Kassel-Calden bringt in nächster Zukunft einen weiteren Konkurrenten in die Region.

Es geht also im Kern darum, einen dauerhaften jährlichen Verlustausgleich der Flughafen GmbH durch die Stadt Bielefeld (und die übrigen beteiligten Kreise) rechtlich zu ermöglichen.

Die Betrauung wird die Stadt Bielefeld (zunächst) für 10 Jahre binden. Und dies völlig unabhängig von der Höhe der eintretenden Verluste. Wenn – wie der Presse zu entnehmen war – ein Verlustausgleich auf jährlich 1,25 Mio. € beschränkt werden soll, so ist das doch nicht mehr als ein frommer Wunsch, nicht mehr als ein Appell an die Geschäftsführung, die Verluste doch bitte in dieser Höhe zu begrenzen! Mehr nicht! Denn wenn die Verluste höher werden, dann soll lediglich miteinander gesprochen und dann ein gegebenenfalls neuer Vertrag geschlossen werden. Die Betrauung aufheben kann Bielefeld – auch wenn ein wichtiger Grund gegeben sein sollte – nur im einstimmigen Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern. Bei absehbaren weiteren Verlusten und weiteren Investitionsbedarfen wird die Neigung der übrigen Gesellschafter, Bielefeld zu entlassen, erwartbar nicht gerade groß sein.

Unsere Fraktion wird der Verwaltungsvorlage, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH mit der „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse” zu betrauen, nicht zustimmen.

Es gilt das gesprochene Wort!