Festlegung der Struktur für den Fall des Rückkaufs der Anteile an der Stadtwerke Bielefeld GmbH

Lisa Rathsmann-Kronshage
Lisa Rathsmann-Kronshage

Lisa Rathsmann-Kronshage hielt am 29.03.2012 im Rat der Stadt Bielefeld zu TOP 7 der Tagesordnung folgende Rede:

Wir entscheiden unter diesem Tagesordnungspunkt über die zukünftige Struktur der Stadtwerke nach einem erfolgten Rückkauf. Der Oberbürgermeister empfiehlt in seiner Verwaltungsvorlage die Einrichtung einer neuen Gesellschaftsstruktur, der sogenannten Stadtwerke Holding. Dieser Vorlage können wir nicht zustimmen und wir beantragen in unserem Änderungsantrag die bisherige Holding Struktur beizubehalten und den noch zu beschließenden Rückkauf der Stadtwerke über die BBVG mbh durchzuführen.

In der Frage der steuerlichen Verrechung und des steuerlichen Querverbundes unterscheiden sich die beiden Modelle nicht, eine wichtige Aussage, die sich erst im Laufe der vielen Diskussionen so klar herausgestellt hat. Vor diesem Hintergrund besteht also keine Notwendigkeit die Struktur zu verändern. Eine für uns wesentliche Frage in einer Holdingstruktur ist die der Transparenz und der Legitimation durch den Rat. Dies sehen wir in der BBVG am besten gewährleistet, denn der Rat entsendet die Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der BBVG und spiegelt damit die Mehrheitsverhältnisse des Rates wieder. Mit dem Rückkauf der Stadtwerkeanteile von Bremen erhalten wir wieder ein zu 100% kommunales Unternehmen, ein Unternehmen mit dem wir natürlich kommunale Interessen verfolgen und bei dem wir nicht zuletzt durch die Gemeindeordnung verpflichtet sind Zielvorgaben zu machen und zu steuern. Nun vertreten hier im Rat ja einige Fraktionen die Auffassung, dass mit einer Steuerung des Unternehmens durch den Rat sich automatisch eine paritätische Mitbestimmung auf der Ebene der BBVG ergeben würde. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht. Ich habe es bereits erwähnt, wir sind als Rat nicht nur gehalten sondern verpflichtet, Zielvorgaben bei kommunalen Unternehmen vorzugeben. Das bedeutet aber nicht, dass wir das operative Geschäft oder in die Kompetenzen der Geschäftsführung eingreifen wollen und nur daraus ließe sich eine paritätische Mitbestimmung ableiten. Die Umsetzung der Zielvorgaben erfolgt im Unternehmen unter Beteiligung des paritätisch besetzen Aufsichtsrates. Wir wollen also die paritätische Mitbestimmung in keinster Weise in Frage stellen oder einschränken. Sie ist bereits jetzt im Aufsichtrat der SWB GmbH angesiedelt und dort gehört sie auch nach erfolgtem Rückkauf hin.

Es wird teilweise argumentiert, dass bereits ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BBVG und der SWB einen Eingriff in das operative Geschäft bedeute und folglich die paritätische Mitbestimmung nach sich ziehe. Auch an diesem Punkt widersprechen wir ausdrücklich. Ein Ergebnisabführungsvertrag stellt eben keinen Beherrschungsvertrag dar und hat damit auch aus unserer Sicht keine Auswirkungen auf die Mitbestimmung.

Auch dem Argument, bei der Installation einer Stadtwerke Holding sei das Risiko der Mitbestimmung bei der BBVG auf Dauer gemindert, können wir nicht folgen. Es würde sich ausschließlich auf ein „good will” Verhalten des derzeitigen Betriebsrates beziehen und könnte jederzeit auch durch Einzelpersonen in Frage gestellt und einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Zusammenfassend bedeutet dies für uns: auch nach intensiven Diskussionen sehen wir keine Notwendigkeit, das bisherige Strukturmodell zu ändern und auch bei der Frage der Mitbestimmung gibt es unterschiedliche Auffassungen die wir letztlich bewerten müssen. Dies haben wir getan und wir entscheiden uns für die aus unserer Sicht bestmögliche Transparenz und Einfluss des Rates durch das BBVG Modell.

Lassen sie mich zum Schluss noch ein Wort zur politischen „Ampel” sagen. Ja wir werden heute in der Frage der Struktur unterschiedlich abstimmen. Wir hätten uns alle gewünscht, dass wir hier zu einer gemeinsamen Lösung gekommen wären, aber das war aus sachlichen und nicht politischen Gründen nicht möglich und das müssen und werden wir gegenseitig tolerieren. Entscheidend war das gemeinsame Ziel des Rückkaufs der Stadtwerke Bielefeld zu wirtschaftlichen Bedingungen. Dieses Ziel haben wir im Koalitionsvertrag beschlossen und diesem Ziel kommen wir im nächsten Tagesordnungspunkt ein ganzes Stück näher. Mich freut es, dass wir den Rückkauf-Beschluss sogar in sehr breiter Mehrheit treffen werden!

Es gilt das gesprochene Wort!