GRÜNE Anforderungen an Innenstadtentwicklung und die Ansiedlung eines Shopping Centers

wilhelmbreit

Die Bielefelder GwilhelmbreitRÜNEN sehen mit Sorge, dass die Diskussion um die Ansiedlung eines oder mehrerer Shopping Center in Bielefeld bisher einseitig durch die Interessen der Großinvestoren mfi und ECE bestimmt wird. GRÜNE fordern ein Ende der Hinterzimmerdiskussionen. Die Stadt muss jetzt die Debatte um die Ziele der Einzelhandels- und Stadtentwicklung öffentlich mit den betroffenen Einzel- und Markt-händlerInnen, Mieter- und AnwohnerInnen und interessierten BürgerInnen führen.

  1. Bielefeld hat eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt. Ein Shopping Center ist nur dann eine Bereicherung, wenn es sich in die Einzelhandels- und Stadtstruktur eingliedert und diese nicht dominiert. An ein solches Projekt stellen wir zudem rich-tungsweisende hohe ökologische Anforderungen.
  2. Stadt und Politik sind gefordert, die rechtlichen Grenzen und städtebaulichen Anforderungen zu formulieren und auch durchzusetzen, damit ansässiger Einzelhandel und Ziele der Stadtgestaltung nicht Schaden nehmen. Der lt. Einzelhandelskonzept mögliche Flächenzuwachs bezeichnet eine Obergrenze, die nicht zwingend ausgeschöpft werden muss.
  3. Für uns ist klar, dass es maximal ein Center-Projekt geben kann, das sich in Bielefeld unter den oben genannten Aspekten entwickeln kann. Die Strategie, ein „kleineres Übel” zu fördern, wis-send, dass an einem prinzipiell guten Standort bereits zentrale Voraussetzungen für ein solches Projekt erfüllt sind, erscheint uns unter dieser Zielsetzung nicht schlüssig.
  4. Gegenüber den von mfi vorgelegten Planungen für ein Wilhelmstraßenquartier „Bielefeld-Arcaden” bestehen unsererseits erhebliche – auch grundsätzliche – Bedenken:
    * Der Standort Wilhelmstraße ist für ein Shopping Center (wie bereits mehrere Untersu-chungen ergeben haben) nicht optimal – es droht langfristig die Gefahr einer Investitionsruine.
    * Ein monostrukturiertes großflächiges Einzelhandelszentrum an dieser Stelle widerspricht den Zielen einer behutsamen Stadterneuerung. Auch der geplante Komplettabriss der vorhandenen Bebauung stellt weder einen Beitrag hierzu, noch eine „Revitalisierung” des Quartiers dar.
    * Dagegen sollte ein gemischtes Quartier aus Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen Leitbild für die insbesondere durch die Verlagerung der Stadtbibliothek notwendige Revitalisierung sein. * Der Erhalt der gründerzeitlichen Bausubstanz ist aus unserer Sicht hierbei einzubeziehen.
    460 zusätzliche Parkplätze sind an dieser Stelle unakzeptabel und ohne schwerwiegende Eingriffe in den Stadtraum nicht zu erschließen. Die vorgeschlagene Brücken-/Dachlösung überzeugt in dieser Hinsicht nicht.
    * Die Friedrich-Ebert Straße ist heute die wichtigste Fußgängerverbindung zwischen Kesselbrink und City. Sie sollte aufgewertet werden (Boulevard-Charakter). Die geplante Abwicklung des Anlieferverkehrs für über 100 Einzelhandelsbetriebe ist mit diesem Anspruch nicht vereinbar.
  5. Für das Quartier Wilhelmstraße stellen wir uns alternativ zu den vorgelegten Skizzen vor, ge-meinsam mit den Eigentümern und Mietern eine Immobilien-Standortgemeinschaft (ISG) ins Le-ben zu rufen. Die Erneuerungsimpulse durch den Umbau des Kesselbrinks sollen aufgegriffen und auf der Basis von privater Initiative auch für dieses Quartier umgesetzt werden. Dabei soll die vielfältige Struktur weiterentwickelt und die erhaltenswerte und stadtbildprägende Bausubstanz erhalten und modernisiert werden. Auf großflächigen Einzelhandel und Hochhäuser („städ-tebauliche Dominanten”) sollte zugunsten eines heterogenen Quartiers mit hoher Lebensqualität verzichtet werden. Insbesondere für innerstädtisches Wohnen und Kreativwirtschaft werden Potentiale gesehen, die bisher noch nicht ausgeschöpft sind.
  6. Die Errichtung eines Shopping Centers im Einkaufsbereich Bahnhofstraße (wie von ECE für die Citypassage / Kaufhof geplant) erscheint in Bezug auf Einzelhandelsstruktur und Städtebau grund-sätzlich weniger problematisch. Ein Wachstum über die vorhandenen Flächen hinaus muss jedoch wirksam begrenzt werden. Dem Investor sind klar definierte Grenzen aufzuzeigen und die Anfor-derungen in Bezug auf eine funktionale und gestalterische Einbindung vorzugeben.

Thea Bauer und Marianne Weiß, AG-Innenstadtentwicklung