Lösung für Wahl und Co. muss Unternehmensinteressen und Wahrung des Naturschutzes in Einklang bringen!

Das Strothbachtal und der dortige alte Eichen-Buchenwald haben als Naturschutzgebiet den höchsten Schutzstatus, den ein Bereich in Deutschland überhaupt haben kann.

Seine Zerstörung wäre durch keinen wie auch immer gearteten “Ausgleich“ zu kompensieren. Das Strothbachtal und der Wald sind für bedrohte Arten von Bedeutung, aber auch als Kaltluftschneise für die Frischluftversorgung im Bielefelder Süden von erheblichem Belang.

Die Dienstleistungen im Bereich Logistik nehmen in unserem Wirtschaftssystem in den letzten Jahren stetig zu. Parallel dazu ist eine massive Konzentration der Unternehmen zu beobachten. Deshalb ist der Wunsch der Firma Wahl und Co., an ihrem Standort zu erweitern, nachvollziehbar. Es ist auch im Interesse der Stadt, die Firma mit ihren Arbeitsplätzen an ihrem jetzigen Standort zu erhalten. Ansonsten besteht die Gefahr einer Umsiedlung in ein Gewerbegebiet in der freien Landschaft mit allen negativen Folgen für Umwelt und Menschen.

Bis heute ist noch kein Genehmigungsverfahren für die Nutzung des Waldes am Strothbach auf den Weg gebracht worden. Das Gutachten zur Prüfung der Naturschutzwürdigkeit, das die Firma Wahl und Co. in Auftrag gegeben hat, ist uns zwar vorgestellt worden. Seine Ergebnisse haben jedoch gravierende Fragen aufgeworfen, die die Firma nun klären lassen will. Es ist selbstverständlich, dass, sobald das Gutachten als Teil eines Genehmigungsverfahrens eingereicht wird, alle Materialien öffentlich gemacht werden müssen. Dieses Verfahren ist aber bisher nicht eingeleitet worden. Deshalb ist die öffentliche Stellungnahme des städtischen Bauamtsleiters zum jetzigen Zeitpunkt fahrlässig und schädlich.

Dr. Inge Schulze: “ Die von Herrn Blankemeyer vorgetragene Interpretation, das Gutachten empfehle die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Rodung des Waldes teile ich ausdrücklich nicht. Wir stehen zu den Aussagen des Koalitionsvertrages, wonach nach Vorliegen des Gutachtens gemeinsam mit dem Betrieb eine einvernehmliche Lösung gesucht wird, die sowohl den wirtschaftlichen Belangen des Betriebes als auch den Interessen des Naturschutzes Rechnung trägt.“