Gemeinsame Presserklärung von SPD, GRÜNEN und LINKEN im Sozial-Auschuss der Stadt Bielefeld

In Search Of Inspiration. A man with an empty notebook.Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht der  volle Sozialhilfe-Regelsatz zu, auch wenn sie bei Eltern, Bekannten oder in Wohngemeinschaften leben. Das hat das Bundessozialgericht  (BSG) in einem Urteil  im Juli dieses Jahres festgestellt.

Seit 2011 wurde diesen Personen nur der um gut 75 € niedrigere Regelsatz für Haushaltsangehörige ohne eigenen Haushalt gezahlt.  Das BSG hat anhand von 3 Klagen festgestellt, dass dies eine unzulässige Benachteiligung ist. Entscheidend sei nicht, so die Pressemitteilung des BSG, ob der Haushalt allein geführt werde. Es reiche vielmehr aus, wenn ein Haushalt gemeinsam geführt werde, etwa mit einem Elternteil. Nach Auffassung des BSG  geht der Gesetzgeber davon aus, „dass erwachsenen Personen bei gemeinsamem Haushalt jeweils der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe1 (100 %) zusteht.“

Die Fraktion DIE LINKE hatte im Sozial- und Gesundheitsausschuss den Antrag gestellt, die Verwaltung solle alle Betroffenen informieren und auf die Möglichkeit hinweisen, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Überprüfung ihres Sozialhilfe- oder Grundsicherungs-bescheids stellen, und so ihre Ansprüche auch rückwirkend für das Jahr 2013 zu sichern.

Gemeinsam mit den Mitgliedern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag dahingehend verändert, dass die Verwaltung aufgefordert wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, das Urteil für die Betroffenen auch rückwirkend für das Jahr 2013  anzuwenden.

Da zweifelhaft ist, ob dies nach geltendem Recht möglich ist, informieren die 3 Fraktionen nun gemeinsam  die Öffentlichkeit, um so den Betroffenen oder Ihren Betreuern die Gelegenheit zu geben, bis zum 31.12.2014 einen Antrag auf Überprüfung ihres Bewilligungsbescheides zu stellen(§ 44 SGB X). Nur so können sie ihre Ansprüche rechtssicher rückwirkend für das Jahr 2013 geltend machen.

In Bielefeld betrifft das möglicherweise 480 Personen.

Musteranträge für die Überprüfung des Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbereichs gibt es bei der Sozialberatung Widerspruch e. V., im Fraktionsbüro der Grünen und der Linken und im Internet unter http://widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html oder unter http://www.lebenshilfe-bayern.de/landesberatungsstelle/rechtsinfos.html