Weihnachtshochwasser 2023: Sensibler Umgang bei Flächenversiegelungen wie L712n gefragt

Johannisbachaue-L712n-heiner-krueger

Im Dezember 2023 kam es zu mehrtägigen, erheblichen Regenfällen, die auf bereits gesättigte Böden trafen. Im Zuge dessen traten zahlreiche Bielefelder (Fließ-) Gewässer über die Ufer. Das Hochwassermanagement der Stadt und die Arbeit von Umweltamt und Umweltbetrieb haben durch entsprechende Maßnahmen (u.a. Schaffung natürlicher Retentionsräume und Renaturierung Wasserläufe) in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass es nicht zu noch größeren Schäden gekommen ist.

Bei weiteren Gewässern wie beispielsweise der Lutter und dem Baderbach besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Vieles wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits mitbearbeitet.

„Bielefeld ist auf einem guten Weg, sich fit für das wandelnde Klima und die damit bereits jetzt einhergehenden Extremwetter zu machen.“ so Klaus Feurich-Tobien, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, „Besonders die Johannisbachaue zeigte im Dezember 2023 deutlich, wie wichtig natürliche Retentionsräume wie Auen sind. Sie können große Regenmengen aufnehmen und geben sie zeitverzögert wieder in den Wasserkreislauf ab. So werden Überschwemmungen in den versiegelten Stadtbereichen reduziert, indem die Funktionalität der Kanalisation erhalten bleibt.“

Um das Hochwasserereignis Dezember 2023 besser einordnen zu können, stellt die GRÜNE Ratsfraktion am 01.02. im Rat eine Anfrage zum Thema.

„Uns interessiert, inwiefern die überdurchschnittlich hohen Regenmengen im Dezember 2023 und ihre Folgen zu den im Klimaanpassungskonzept der Stadt Bielefeld prognostizierten Szenarien passen und in welche Kategorie dieses Hochwasserereignis eingeordnet wird.“, so Feurich-Tobien weiter. „Die Antworten der Verwaltung werden uns helfen, herauszufinden, wo der dringlichste Handlungsbedarf im Hochwassermanagement besteht. Alte Planungen, wie das überdimensionierte Kreuzungsbauwerk L712n/Herforder Straße müssen auf den Prüfstand gestellt werden, da sie den Extremwetterereignissen nicht hinreichend Rechnung tragen. Es ist notwendig, auf das Land NRW zuzugehen, um eine Überplanung des Kreuzungsbauwerks mit dem Ziel einer Verkleinerung bzw. einer geringeren Versiegelung von Flächen im Bereich Johannisbachaue zu erwirken.“