Zukunft der Sportpauschale – Grüne Argumente

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„Sport für alle. …Wir verstehen unter Sport mehr als die Summe von Sportarten mit normiertem Regelwerk. Sport ist für uns mehr als nur Leistung und auch mehr als ein Messen und Vergleichen. Immer mehr Menschen suchen etwas im Sport; sei es Geselligkeit, Gesundheit mit Prävention und Rehabilitation, einen Ausgleich zur Arbeitswelt, das Abenteuer, Situationen mit ungewissem Ausgang oder auch die Bestätigung erworbenen Könnens. Unser Ziel ist es, dass möglichst alle Menschen in Bielefeld ihren ganz persönlichen Sport finden und betreiben können.”

Von den rd. 320.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bielefelds sind – ohne die häufigen Mehrfachmitgliedschaften zu berücksichtigen – mit über 80.000 Menschen gut ein Viertel der EinwohnerInnen Mitglied eines Sportvereins. Wir GRÜNEN würdigen ausdrücklich die Arbeit der vielen Bielefelder Vereine, besonders auch der Sportvereine, mit denen die Stadt in vielfältiger Weise zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeitet (z.B. Schlüsselvergabe, Herrichtung und Unterhaltung von Sportanlagen, …). Mit dem Stadtsportbund (SSB) – auf dessen Homepage das Eingangszitat zu finden ist – standen und stehen wir im regelmäßigen Austausch. Wir unterstützen das Ziel, „dass möglichst alle Menschen in Bielefeld ihren ganz persönlichen Sport finden und betreiben können.”

Ungeachtet dessen wollen wir Veränderungen zur Kenntnis nehmen und die politischen Folgerungen daraus ziehen. Nicht nur das “Hübner-Gutachten” (erstellt im Jahr 2009) hat darauf hingewiesen und auch bereits Vorschläge unterbreitet, die in eine Sportentwicklung in Bielefeld eingehen sollen.

Wir möchten Folgendes erreichen:

  • Eine planvolle und zukunftsorientierte Sport- und Sportstättenentwicklung.
  • Eine Berücksichtigung aller Sportarten und des geänderten Sportverhaltens der Bevölkerung.
  • Bedarfsgerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung des erheblichen Investitionsstaus in kommunalen Anlagen.
  • Mehr Transparenz bei der Mittelvergabe.

Die notwendigen Veränderungen wollen wir unter Einbeziehung des Stadtsportbundes in den nächsten Jahren umsetzen.

Sportförderung in Bielefeld

Die Sportpauschale des Landes gibt es seit 2004. Bis dahin verfügte die Stadt Bielefeld lediglich über eine Haushaltsposition von 53.000,00 € zur Mitfinanzierung “vereinseigener Maßnahmen”. Diese Haushaltsposition gibt es heute immer noch. Auch aus dieser Haushaltstelle erhalten die Vereine, die schon 50% der Investitionskosten aus der Sportpauschale bekommen, noch einmal zusätzlich 25% (bis zur maximalen Höhe von 77.000,00 €/Maßnahme) erstattet.

Auch aus den Mitteln des Konjunkturpakets II profitierte in erheblichem Maße der Vereinssport in Bielefeld: der TuS Ost wurde mit ca. 1,2 Mio. € beim Bau seines Sport- und Lernparks in den Heeper Fichten unterstützt.

Bei der Sportpauschale handelt es sich um eine zweckgebundene Landeszuweisung an die Kommunen, mit der diese Anlagen für den Sport in ihrer Stadt fördern bzw. mitfinanzieren können. Die Mittel dürfen für Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten, für die Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen, aber auch für die Bedienung von Krediten, die für die Sanierung oder den Bau von kommunalen Anlagen aufgenommen wurden, eingesetzt werden.

In den allermeisten Städten fließt die Sportpauschale in den allgemeinen Haushalt und wird zur Sanierung und Unterhaltung von kommunalen Sportstätten eingesetzt. In Bielefeld wurde 2004 mit den Vereinen eine Vereinbarung getroffen, die Mittel der Sportpauschale (rd. 900.000 €/a) jeweils zur Hälfte für die Finanzierung vereinseigener und kommunaler Maßnahmen einzusetzen.

Bisherige Verwendung der Sportpauschale

Bisher haben von den 224 in Bielefeld tätigen Sportvereinen lediglich 39 Vereine Mittel aus der Sportpauschale erhalten – viele Vereine Beträge zwischen 1.000 € bis 10.000 €, wenige Vereine in der Summe Beträge von 50.000,00 € und mehr (Übersicht: Verwendung der Sportpauschale 2004-2011). Dazu gehören der TSVE 774.448 €, Tanzclub Metropol 343.814 €, BTG 238.019 €, VfL Theesen 166.822 €, TC Brackwede 164.150 €, TUS Jöllenbeck 158.805 €, Deutscher Alpenverein 130.446 €, TUS Eintracht Bielefeld 103.333 €, Segelflugverein Bielefeld 91.872 €, FTSV Ost Bielefeld 88.500 €, SSV Diana 73.978 €- d.h., von den rd. 2,9 Mio. €, die bisher aus der Sportpauschale für vereinseigene Anlagen zur Verfügung gestellt wurden, sind mehr als 2,3 Mio. € nur elf (11) Vereinen zu Gute gekommen.

Zusätzlich erhalten diese Vereine für ihre Anlagen eine weitere Förderung aus den Investitionsmitteln der Stadt Bielefeld, so dass insgesamt bis 75% der Investkosten für vereinseigene Anlagen durch die öffentliche Hand finanziert wurden.

Durch die noch ausstehende Ausfinanzierung der TSVE Halle sind mit rd. 615.000 € noch erhebliche Mittel für die nächsten Jahre gebunden.

Es gibt eine Ungleichbehandlung der Vereine, denn bisher profitieren nur wenige Vereine (mit eigenen Anlagen) von der Sportpauschale. Viele Vereine benutzen und trainieren auf kommunalen Anlagen. Bisher hat die Kommune aus der Sportpauschale in den vergangenen acht Jahren überwiegend die kieselrotbelasteten Sportplätze saniert. In weitere Anlagen kann seit vielen Jahren nicht investiert werden (Beispiel: Sportplatz Heepen, der im Winter regelmäßig unter Wasser steht). Dadurch ergibt sich langfristig ein Nachteil für die Vereine, die über keine eigene Anlagen verfügen, sondern auf und in (unsanierten) kommunalen Anlagen Sport treiben.

Ziele für die zukünftige Verwendung der Sportpauschale

In Bielefeld wollen wir erreichen, dass die Mittel nach einem anderen Verteilungsmodus als bisher ausgegeben werden. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag der Ampel vor. Auf S.12 findet sich folgende Formulierung:

„die Festlegung der Verwendung der Sportpauschale nach folgendem Schlüssel: 20% der Mittel werden für Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des vereinsungebundenen Sports eingesetzt (Vereine können Angebote machen), 80% werden nach dem Schlüssel 60:40 verteilt auf kommunale Anlagen (60%) und vereinseigene Anlagen (40%). Bei der Sanierung kommunaler Anlagen werden diejenigen priorisiert, die auch intensiv von Vereinen genutzt werden.”

Über diese Vereinbarung hat es mehrere Gespräche mit VertreterInnen des Stadtsportbundes (zuletzt am Montag, 10. 10. 2011) gegeben.

Im Sportausschuss am 11.10.2011 wurde ein Beschluss gefasst, der den Vereinen, die bereits einen positiven Bescheid über die Bezuschussung von Maßnahmen erhalten haben, Rechtssicherheit gibt. Es wurde darüber hinaus vereinbart, dass künftig eine Prioritätenliste für die Bezuschussung vereinseigener Anlagen in Zusammenarbeit mit dem SSB erstellt und zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden soll. Die Tennisvereine sollen sich zu einem Runden Tisch zusammenfinden mit dem Ziel, dass festgestellt wird, ob und in welchem Umfang künftig Tennishallen weiter bezuschusst werden sollen. Ein weiterer Beschlusspunkt verhält sich zur Ermittlung von Kosten und zur Realisierung einer beleuchteten Laufstrecke um den Obersee (Ergänzungsantrag zu TOP 2.5 Schul- und Sportausschuss 11.10.2011).

Zukünftige Verwendung der Sportpauschale

  • Die Erkenntnisse des Sportgutachtens sind Basis zukünftiger Entscheidungen.
  • Das Sportgutachten sagt aus, dass Bielefeld über genügend Sporthallen für den Vereinssport verfügt.
  • Auch im Sport haben sich im vergangenen Jahrzehnt deutliche Veränderungen ergeben. Diesen Veränderungen wollen und müssen wir Rechnung tragen.
  • Immer mehr Menschen treiben vereinsungebundenen Sport. Auch für diese Menschen sollen Sportgelegenheiten geschaffen werden (s. Sportplatz Am Wiesenbach).
  • Aufstellung und Beschluss zu einem Sportentwicklungsplan vergleichbar dem Schulbausanierungsplan. Nach Vorgabe des Landes muss die Verwendung der Mittel der Sportpauschale aus einem Gesamtkonzept abgeleitet werden. Eine pauschale Verteilung ist nicht zulässig.

Es gibt einen großen Sanierungsstau bei städtischen Sportanlagen, Plätzen und Hallen in Höhe von ca. 40 Mio €. U.a. zum Abbau dieses Sanierungsstaus ist die Sportpauschale vom Land eingeführt worden. Daher erwarten wir, dass anhand einer Liste mit den Kosten für die Sanierung der verschiedenen Anlagen, die der Immobilienservicebetrieb der Stadt (ISB) erarbeitet, eine Prioritätenliste zur Realisierung der Maßnahmen politisch beschlossen wird.

In diesem Kontext wird dann auch über die Anträge zur Förderung vereinseigener Anlagen entschieden.