Änderung LEP: Nationalpark Senne muss kommen, Flächenverbrauch muss reduziert werden!

Mit dem Entfesselungspaket II hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Ende vergangenen Jahres die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW eingeleitet. Die neu formulierten Ziele sind aus GRÜNER Sicht ein Schritt nach hinten statt nach vorn: Dem Verbrauch von Flächen wird Tür und Tor geöffnet, der Ausbau der Windenergie sowie der Nationalpark Senne werden verhindert.

In Form einer Stellungsnahme wendet sich die GRÜNE Ratsfraktion Bielefeld an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

(Infos zur Änderung LEP: https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung).

Flächensparende Siedlungsentwicklung, 5 ha Ziel, (6.1-2)

Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes den Flächenverbrauch bis 2020 auf 5 ha pro Tag und langfristig auf „Netto-Null“ zu reduzieren wird von uns abgelehnt.
Sollte diese Streichung bestehen bleiben hätte das zur Folge, dass sich keine Verbindlichkeit mehr für eine Reduzierung des derzeitigen Flächenverbrauchs ergibt. Wir fordern daher die Beibehaltung des Grundsatzes zum Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“
Wir sehen uns mit dieser Forderung im Einklang mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (30 ha pro Tag für Deutschland, NRW 5ha) sowie mit dem novellierten Raumordnungsgesetz, welches am 29.11.2017 in Kraft getreten ist. Hier wird gefordert: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke … zu verringern, insbesondere durch quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme“.
Wir sehen auch die wachsende Stadt Bielefeld in der Verpflichtung entsprechend flächensparend durch eine nachhaltige Raumentwicklung vorzugehen.

Siedlungs- und Freiraum (2-3, 2-4)

Der Schutz des regionalplanerischen festgesetzten Freiraums kann durch die vorgeschlagene Änderung aufgeweicht werden. Dies bewerten wir differenziert. Wir sehen, dass ohne nachhaltige Raumentwicklung die Gefahr einer Zersiedlung der Landschaft besteht. Auch lehnen wir die Aufnahme von nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegierten Tierhaltungsanlagen ab. Gleichzeitig sehen wir, dass bei einer nachhaltigen Raumentwicklung Spielräume entstehen können, die einer flächensparenden und freiraumschonenden Siedlungsentwicklung entgegenkommen. Eine städtische Steuerung kann sowohl dem Schutz und der Entwicklung des Freiraums als auch der Entwicklung von Siedlungsraum entsprechen.

Gebiete für den Schutz der Natur (7.2-2) Nationalpark Senne

Sowohl die Stadt Bielefeld als auch die Ratsfraktion von Bündnis90/Die GRÜNEN haben bereits in ihren früheren Stellungnahmen ausdrücklich die Verankerung des Nationalparks Senne im Entwurf des LEP begrüßt. Wir lehnen daher die Streichung des Ziels, in der Senne einen Nationalpark für NRW zu entwickeln, ab. Dass die Landesregierung das Ziel eines Nationalparks in der Senne ohne Begründung streicht, legt den Verdacht nahe, dass dieser Park nicht gewollt ist. Durch den Status eines Nationalparks kann die artenreiche und ökologisch wertvolle Senne wirkungsvoll unter Schutz gestellt werden.

Windenergie (7.3-1, 10.2.-2, 10.2-3)

Die Stadt Bielefeld hat in einem aufwendigen Verfahren in den letzten Jahren Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Aufgrund der besonderen Siedlungsstruktur der Stadt Bielefeld, sowie umfangreicher  naturschutz- und artenschutzrechtlichen Restriktionen ist davon auszugehen, dass sich auf dem Stadtgebiet keine weiteren Windenergieanlagen realisieren lassen. Die geplanten Änderungen im LEP führen nun dazu, dass selbst in den ausgewiesenen Konzentrationszonen keine Windenergieanlagen mehr gebaut werden. Wir fordern daher, dass die Ausführungen zum Vorsorgeabstand von 1500 m komplett zurückgenommen werden. Insgesamt halten wir die neuen Ausführungen zur Windenergie nicht geeignet den Windenergieanlagen substantiell Raum zu geben. Stattdessen führen die Änderungen im LEP zu einer Verunsicherung von möglichen Investoren und dazu, dass weniger Ausbau der Windkraft erfolgt als gewünscht und für die Erreichung der Klimaschutzziele nötig ist. Wir fordern daher die komplette Rücknahme der Änderungen.

Klimaschutz, Energiewende und Kraft-Wärme Kopplung (10.1-4)

Wie schon im Kapitel zur Windenergie dargelegt ist uns das Erreichen der Klimaschutzziele ein Anliegen. Dass die Kraft-Wärme-Kopplung von einem Ziel zu einem Grundsatz herabgestuft wird, gefährdet die Klimaschutzbemühungen. Die kommunalen Klimaschutzziele haben die Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Windenergie als besonders positiv und zukunftsorientiert bewertet. Wir fordern daher die Festlegung der Kraft-Wärme-Kopplung als Ziel beizubehalten.

Abbau nicht-energetischer Rohstoffe (9.2-1, 9.2-2)

Die vorgeschlagenen Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen und weitreichende Folgen für Menschen, Natur und Heimat. Die Regionalplanung sollte unserer Ansicht nach den Rohstoffabbau verbindlich steuern können, um einen Ausgleich der Interessen zu gewährleisten. Auch die teilweise Verlängerung der Versorgungszeiträume von 20 auf 25 Jahren lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir die Wiederaufnahme von „Tabugebieten“  (Nationalparke, Natura 2000 Gebiete, Wasserschutzgebiete) gemäß dem ersten LEP-Entwurf.

Landesbedeutsame Flughäfen in NRW (8.1-6)

Die Änderungen im LEP heben die Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen auf. Von den 6 genannten Flughäfen verursachen  die allermeisten erhebliche Defizite, die von den beteiligten Kommunen aufgefangen werden. Wir fordern eine unabhängige fachliche Beurteilung über die sinnvolle Anzahl von Flughäfen in NRW und eine Konzentrierung, die den Flughäfen einen auskömmlichen Betrieb ermöglichen.