FFH – Fledermäuse auf der Sparrenburg

burg1

Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 15.10.2013:

Die Sparrenburg ist nicht nur ein wichtiges Wahrzeichen für Bielefeld, sondern auch ein aus ökologischer Sicht wertvolles Habitat. Gerade im Bereich der Fledermäuse finden hier zahlreiche Arten sowohl Quartier als auch Nahrung. Die 6 ha rund um die Sparrenburg sind wegen dieser Schutzwürdigkeit als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) ausgewiesen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Im Rahmen der Sanierung der Sparrenburg und des anstehenden 800jährigen Stadtjubiläums ist angedacht, ein neues Beleuchtungskonzept an der Sparrenburg umzusetzen.

In wie weit wird hier auf die Schutzbelange der Fledermäuse Rücksicht genommen – z.B. durch genügend dunkel bleibende Bereiche, Wahl der geeigneten Lampentypen?

Zusatzfragen:

  1. Werden durch das Beleuchtungskonzept auch Bereiche tangiert, wo bislang schon Kompensationsmaßnahmen für Fledermäuse umgesetzt wurden und werden diese in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt?
  2. Konnte geklärt werden, ob die aus Sicht einiger Naturschützer befürchtet Unvereinbarkeit von FFH und dem ausgewählten Lampentyps Trilux/Typ Publisca berechtigt ist?

Antwort der Verwaltung:

Frau Ritschel teilt mit, dass es in der Tat Überlegungen zu einem grundsätzlich neuen Beleuchtungskonzept für die Sparrenburg gebe. Aufgrund der Lage spielen die FFH-Verträglichkeit und insbesondere der Fledermausschutz dabei eine wichtige Rolle. Die genannten Aspekte – Verbleib von dunklen Bereichen und passgenaue Auswahl der Beleuchtungskörper – seien dabei zentral.

Konkrete Aussagen, wie sie insbesondere in der 1. Zusatzfrage formuliert sind, können allerdings zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Sie seien Bestandteil des aktuell eingeleiteten Verfahrens, also der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung. Über die Ergebnisse werde die Verwaltung zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.

Zur Zusatzfrage 2: Hinsichtlich der Auswahl des Lampentyps für die Wegebeleuchtung sei zu sagen, dass alle in der seinerzeit engeren Wahl befindlichen Lampentypen nach Herstellerangaben als FFH-verträglich deklariert waren. Die Detailprüfung, die ja auch die konkreten Lampenstandorte einbeziehen muss, sei auch hierzu noch im Verfahren.

Herr Meichsner weist darauf hin, dass die Fledermausarten sehr unterschiedlich seien und daher unterschiedliche Bedürfnisse haben. Daher müsse definiert werden, welche Arten in welcher Form geschützt werden sollen. Er habe bereits im Jahr 2000 einen Antrag gestellt, den Bestand zu untersuchen. Er hoffe, dass diese Untersuchung Bestandteil des aktuellen Verfahrens sei und die offenen Fragen geklärt werden können.

Frau Heidsiek fordert einen sensiblen Umgang mit dem Thema Beleuchtung im Zusammenhang mit der Beachtung der Belange der Fledermäuse. Wichtig sei, dass die Lampen nicht in die Quartiere der Tiere leuchten und lichtfreie Ein- und Ausflugschneisen sowie lichtfreie Korridore geschaffen werden. Sie fragt, wann das Konzept im Ausschuss vorgestellt werde.

Frau Ritschel teilt mit, dass in den Entscheidungsprozess über die Beleuchtung der Bestand der Tiere und der unterschiedlichen Quartiersformen einfließen soll und alle wichtigen Details abgewägt werden. Eine Vorstellung des Konzeptes sei in Kürze vorgesehen, wahrscheinlich aber noch nicht in der nächsten Sitzung des AfUK.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.