Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Schul- und Sport-Ausschusses am 12.11.2013:
Trifft es zu, dass die Stadt Bielefeld Zuweisungen aus der Schulpauschale auf der Basis der Schülerzahl gemäß § 27 Abs. 4 für Studierende des Abendgymnasiums erhält, die an den Außenstellen Detmold, Löhne und Gütersloh unterrichtet werden und falls ja, wie hoch sind diese Einnahmen pro Jahr?
Zusatzfrage:
Entstehen der Stadt Bielefeld für diese Studierenden Kosten?