Offenlegung der Lutter im Bereich Ravensberger Straße

ÜberschwemmungDie Offenlegung der Lutter in der Ravensberger Straße ist erneut in der Diskussion, da das Land NRW die Förderfähigkeit dieses Abschnittes nach den Wasserrahmenrichtlinien nicht gewährleistet. Dieser Bescheid ist seit Mai diesen Jahres bekannt und wurde auch im Zusammenhang mit den Neuplanungen um das Regenrückhaltebecken – Erhalt der Platanenallee- kommuniziert. Geändert haben sich durch die Entscheidung des Landes die Finanzierung und die Bauzeit. Die inhaltliche Aussage, dass dieser Bereich zum Gesamtkonzept des Luttergrünzuges gehört und daher befürwortet wird, bleibt bestehen.

Von der Verwaltung wurden Handlungsalternativen erarbeitet um eine Umsetzung der Maßnahme in der Ravensberger Straße weiterhin zu ermöglichen. Eine Chance für die Finanzierung ergibt sich durch eine Gebietserweiterung des Stadtumbaugebietes  „Nördliche Innenstadt“. Bei der Inanspruchnahme dieser Mittel kann die Mitfinanzierung durch pro Lutter weiter erfolgen und der erforderliche städtische Anteil von 10% beträgt ca. 320.000 €. Der Antrag aus 2013 sah eine Eigenbeteiligung der Stadt nicht vor.

Mit den nun erforderlichen Veränderungen sind erneute Anträge, Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren verbunden, die zu einer Verzögerung der Bauvorhaben in der Ravensberger Straße um ca. 3 Jahre führen.

Die Fraktion der Grünen setzt sich weiter für die offen geführte Lutter in der Ravensberger Straße ein und unterstützt die Antragstellung für die oben benannte Variante.

Begründung:

Die Schaffung von Naherholungsräumen im Sinne der Umweltgerechtigkeit und Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Ziel grüner Stadtentwicklung. Der Luttergrünzug verbindet die Innenstadt mit dem Bielefelder Osten und dem Stadtteil Heepen und bietet viele Ansatzmöglichkeiten für die hier lebende Bevölkerung die Aufenthalts-und Lebensqualität zu verbessern. Die Lutter, als stadtprägender und für den Gewässerschutz wichtiger, kleiner Fluss ist in diesem Grünzug in unterschiedlicher Form präsent.

Durch die Vereine „pro Lutter“ und „pro grün“ erfolgten seit 2001 in hohem ehrenamtlichem Engagement erste Maßnahmen zur Freilegung der Lutter am Waldhof mit entsprechend weitergehender Planung bis zu den Stauteichen. Die Wasserrahmenrichtlinien ermöglichen, im Sinne des Hochwasserschutzes, weitere Maßnahmen zur Offenlegung in diesem Gebiet, z.B. vom Stauteich 1 bis zum Venn,  und werden vom Umweltamt geplant und umgesetzt.

Die Ravensberger Straße bietet durch den besonderen Charme ihrer Bebauung mit der offen geführten Lutter für Bielefeld die Chance, innerstädtisch ein besonderes gestalterisches Element einzubringen. Gleichzeitig erfüllt sich damit der Effekt der klimatischen Verbesserung in einem dicht besiedelten Innenstadtgebiet von hoher Aufenthaltsqualität. Die erforderliche finanzielle städtische Eigenbeteiligung ist daher vertretbar.

Für die Bewohner dieses Bereiches ist die Verlängerung der Bauzeit eine erhebliche Enttäuschung. Daher sind alle beteiligten Baumaßnahmen so zu koordinieren, das die Belastungen reduziert werden und die Vorstellungen der Anwohner bei der Ausgestaltung der offen geführten Lutter weitgehend berücksichtigt werden.

Es ist sicher allen Beteiligten ein Anliegen, das Wasser der Lutter so variantenreich wie möglich zu erleben und die Vorteile der Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu nutzen- auch wenn Kanalarbeiten, Regenrückhaltebecken und Maßnahmenverzögerungen dazugehören.