Der Naturschutzbeirat beschäftigte sich am 23.09.2025 in einer Sondersitzung zu den Plänen der Flughafen Bielefeld GmbH in Windelsbleiche/Senne. Dort soll auf bestehendem Gelände eine neue Flugzeughalle gebaut werden, was zudem Auswirkungen auf den Standort der bestehenden Schleppstrecke für die Segelflugzeuge haben könnte.
Abgesehen von dem Erhalt der geschützten Biotope mit Magerwiesen und Heideflächen stellt sich eine zusätzliche, in Zeiten des Klimawandels immer dringendere, Frage: Wie können die drei Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks 03, die auf dem Gelände des Flugplatzes liegen und die einen wesentlichen Bestandteil der Trinkwasserversorgung der Stadt Bielefeld sicherstellen, wirkungsvoll erhalten und geschützt werden?
Michael Bockhorst, Fraktionsvorsitzender GRÜNE in der Bezirksvertretung Senne: „Wasserrechte haben klaren Vorrang vor jeglichen Bautätigkeiten auf dem Flugplatzgelände. Vor diesem Hintergrund ist zu hinterfragen, ob das Vorhaben der Flughafenbetreiber überhaupt rechtlich zulässig ist. Eine Klärung in der Sache werden wir beim Immobilienservicebetrieb (ISB) der Stadt Bielefeld einholen. Denn das Gelände des Flughafens gehört der Stadt Bielefeld, die sicherlich einen privatrechtlichen Vertrag mit der Flughafen Bielefeld GmbH geschlossen hat, der sich auch zu Fragen des Wasserrechts verhält. Schließlich ist der Schutz des Grundwassers im Rahmen der Trinkwassergewinnung Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.“
Dominic Hallau, Co-Fraktionsvorsitzender GRÜNE Ratsfraktion: „Die Versorgung Bielefelds mit Trinkwasser steht auf Platz eins – solange die Brunnen nicht verlegt und die Wasserschutzgebiete nicht ausgewiesen sind, darf es auf dem Flugplatz keine neuen Bauvorhaben geben.“