Parteispenden

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Sparkasse Bielefeld IBAN: DE28 480501610054050315

Spenden an politische Parteien verringern die Steuerschuld!

Mit der Zuwendungsbescheinigung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden,  die die GRÜNEN allen Spender*innen zu Beginn des neuen Jahres unaufgefordert zusenden, lassen sich Steuern sparen. Die Hälfte der Spende an eine politische Partei wird bei der Einkommenssteuererklärung direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das heißt, der Staat erstattet 50 % der Spende. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1650,- € bei Ledigen und 3300,- € bei Verheirateten, die eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Darüber hinaus gehende Spenden kann man in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Auch hier gelten die Höchstgrenzen von 1650,- bzw. 3300,-€.  Die rechtlichen Grundlagen findet man im  § 34g und § 10 b (2) des EStG.

Vereinfachtes Rechenbeispiel bei einer Jahresspende von 2000,-

Einkommen       40.000
Sonderausgaben (2000 € -1650 € ) –        350
zu versteuerndes Einkommen       39.650
Steuerschuld (fiktiv)         8.000
abzüglich Parteispenden von 1650,- € anzurechnen sind 50%

 

–         825

Verbleibende Steuerschuld          7.175