Baumschutzsatzung für Bielefeld beschlossen

Der 23.06.2022 ist ein großer Tag für den Natur- und Klimaschutz in Bielefeld. Im Stadtrat konnte endlich die Baumschutzsatzung für Bielefeld wiedereingeführt werden. Nun erhalten unsere Bäume endlich wieder die Aufmerksamkeit und den Schutz, den sie verdienen. Hierzu lest die Rede von Klaus Feurich, unserem umweltpolitischen Sprecher, die er im Rat gehalten hat:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Herren Beigeordnete, werte Kolleg*innen, liebe Anwesende

Baumschutz ist Klimaschutz! Und Klimaschutz ist in der aktuellen Zeit eines der wichtigsten Themen, wenn nicht das Thema überhaupt. In Zeiten von Erderwärmung, Klimawandel, Reduzierung der CO2 Emissionen sind Bäume wichtiger denn je.

Ja, Bielefeld ist eine grüne Stadt. Wir sind umgeben vom Teutoburger Wald, der zwar in den letzten Jahren deutlich gelitten hat, aber Bielefeld immer noch zu einer der grünsten Städte Deutschlands macht. ABER – bei der Baumschutzsatzung geht es nicht um Wald. Bei der Baumschutzsatzung geht es um innerstädtisches Grün. Innerstädtisches Grün ist nicht nur besonders wichtig für die Bindung und Umwandlung von CO2. Innerstädtisches Grün ist wichtig für saubere Luft. Für Schatten und damit deutlich niedrigere Temperaturen in den Straßen und Quartieren. Für mehr Aufenthaltsqualität. Und damit für uns alle.

Es ist in den letzten Jahren leider öfter vorgekommen, dass alte, große, aber gesunde Bäume einfach aus dem Stadtbild verschwinden. Und um eben solche Bäume unter den notwendigen Schutz zu stellen, brauchen wir die Baumschutzsatzung. Als Beispiel seien hier nur die Bäume an der Herder Straße genannt. Diese stehen noch. Zum Glück. Dank einer kurzfristigen Allgemeinverfügung. Aber genau solche Bäume wären in Zukunft über die Baumschutzsatzung in ihrer Existenz geschützt. Darum geht es. Wir müssen uns immerhin klar machen, dass solch große Bäume Jahrzehnte brauchen, um überhaupt eine solche Größe zu erreichen.

Oder um es mit dem indischen Dichter Rabindranath Tagore zu sagen: „Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat zumindest angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.“

Lassen Sie das mal kurz auf sich wirken.

Und – Kollegin Steinkröger – auch ein Baum mit „grade einmal“ 20 Zentimeter Durchmesser ist bereits um die 40-60 Jahre alt. Das ist beileibe kein „Gehölz“. Das ist bereits ein stattlicher, schützenswerter Baum mit einer immensen Krone.
Nach der Diskussion in der Presse und den Stimmen gegen die Baumschutzsatzung möchte ich aber gerne auch noch einmal deutlich machen, was die Baumschutzsatzung nicht ist: Die Baumschutzsatzung ist keine Enteignung der Besitzer*innen. Nicht nur weil laut Grundgesetzt Artikel 14 Eigentum verpflichtet. Wobei grade hier natürlich auch das Wohl der Allgemeinheit ganz weit im Vordergrund steht, denn vom Klimawandel sind wir alle betroffen. Aber angeblich könnten so Besitzer*innen nicht mehr mit Ihrem Eigentum machen, was sie für richtig halten. Das stimmt so nicht.

Wir regeln heute bereits in B-Plänen viel mehr: von der Art der Dachpfannen bis hin zur Farbe der Fassaden. Da hat scheinbar niemand ein Problem mit. Geht es aber um Bäume, die nun wirklich klimarelevant sind, ist es auf einmal ein Problem, wenn man nicht mehr frei entscheiden kann, was man damit machen möchte.

Im Übrigen ist die hier zur Abstimmung stehende Baumschutzsatzung auch keine Verbotssatzung. Sie verpflichtet in erster Linie zu Beratung VOR einer Fällung. Und natürlich gilt die Baumschutzsatzung auch für die Stadt selbst und nicht nur für die Bürger*innen. Diesen Punkt hat der Umweltausschuss am Entwurf nachgebessert und geschärft, entfällt doch die Baumerhaltungsrichtinie durch die Baumschutzsatzung. So gelten die Regelungen und grade auch die Pflicht zur Nachpflanzung natürlich auch für die Stadt.
Denn: Baumschutz gilt natürlich für alle.

Aber was Baumschutzsatzung ganz bestimmt auch nicht darstellt: den von der CDU beschworenen Generalverdacht unter den die Koalition die Bielefelder Bevölkerung stellen würde. Wir wissen, dass die meisten Baumbesitzer*innen pfleglich mit ihren Bäumen umgehen. Aber es ist trotzdem sinnvoll, hier Regeln zu definieren, die dem Allgemeinwohl dienen.

Wer allerdings immer wieder betont, dass die Bielefelder*innen jetzt sofort anfangen würden, ihre Bäume zu fällen, damit sie bloß nicht zu groß würden, und meint, man würde schon die Motorsägen hören, DER stellt die Bielefelder Bürger*innen unter Generalverdacht!

Und das, liebe Kolleg*innen von der CDU, dass sind sie ganz allein. DAS IST GENERALVERDACHT!

Die Bielefelder Bäume gehören geschützt.

Und deswegen möchte ich Sie bitten – und verzeihen Sie mir das Wortspiel – springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie hier und heute der Baumschutzsatzung zu.

Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochenen Wort)