Amphibienschutz an der Bechterdisser Straße

Teichmolch in LandtrachtIm Rat der Stadt Bielefeld wurde am 18.07.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. III/O15 „Gewerbegebiet Niedermeyers Hof“ (5814/2009-2014) verabschiedet. Bestandteil des B-Plans ist der landschaftspflegerische Begleitplan, der für den Bereich Bechterdisser Straße 2 Tunnel samt entsprechendem (wenn auch im Laufe des Verfahrens modifizierten) Leitsystem nebst den dazugehörenden Auffangrosten vorsieht.

Das Leitsystem steht immer noch aus, sodass die beiden Tunnel im Sinne einer dauerhaften Amphibienleiteinrichtung, wie sie als Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehen waren, wirkungslos sind. Ferner kommt es vor Ort im Rahmen der Gewerbegebietserschließung, die unter Federführung der BBVG steht, immer wieder zu Konflikten zwischen Baumaßnahmen und Artenschutz. Um eine im Sinne des Amphibienschutzes dauerhafte und nach BNSchG vorgeschriebene Lösung zu finden, muss umgehend die Amphibienleiteinrichtung vervollständigt werden.

Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 07.06.2016:

Welche Maßnahmen (Leiteinrichtungen) stehen noch zur Umsetzung aus, die laut Vorlage 5814/2009-2014 vom Rat beschlossen wurden?

Zusatzfragen:

1.    Ist diese Leiteinrichtung aus heutiger Sicht ausreichend, bzw. welche Ergänzungen wären aus Sicht des Umweltamtes sinnvoll, welche Kosten sind hierfür zu erwarten und wer ist für die weitere Umsetzung (auch in finanzieller) Hinsicht zuständig?

2.    Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine unzureichende Umsetzung des Ratsbeschlusses, wenn dadurch Kompensation im Sinne des BnSchG nicht geleistet wird?