Baumschutz auf Baustellen

2013 TDLZ August Bebel StrasseDas Grün ist die Visitenkarte einer jeden Stadt und Gemeinde. Ob es sich um Altbäume in einem Park, junge Bäume entlang einer Straße oder um Bäume auf dem Markt- oder Rathausplatz handelt. Diese Bäume haben nicht nur einen optisch-ästhetischen Wert, sondern sind gerade in Zeiten, in denen wir über Klimaanpassung im Innenstadtbereich diskutieren, ein wichtiger Bestandteil im Dienste der Gesundheit der Bürger*innen.

Immer wieder ist leider zu beobachten, dass Baustellen den Baumschutz betreffend, unzureichend eingerichtet werden. Dabei regeln die DIN 18 920 und die Richtlinie RAS-LP 4 verbindlich, wie mit Bäumen auf Baustellen umzugehen ist.

Ein unrühmliches Beispiel ist hier das TDLZ, wo von den ursprünglich zu erhaltenden, stadtbildprägenden Bäumen nur noch ein Teil übrig ist. Auch wenn teilweise Nachpflanzungen durchgeführt wurden, so ist zusätzlich ein nicht unerheblicher monetärer Schaden entstanden.

Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 16.02.2016:

Wer ist auf den Baustellen im innerstädtischen Bereich dafür zuständig, die Einhaltung von DIN 18 920 und RAS-LP 4 zu überprüfen?

Zusatzfragen:

Wie viele Verstöße gegen die Richtlinien wurden in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert und in welchem Umfang wurde Schadensersatz geleistet?
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um dem Baumschutz auf Baustellen zukünftig mehr Gewicht zu verleihen?