Einführung einer Katzenschutzverordnung in Bielefeld

Die Population der in Bielefeld lebenden, verwilderten Hauskatzen (Wildlinge) sinkt trotz jahrelanger Kastrationsaktionen der in Bielefeld tätigen Tierschutzvereine (TSV) nicht, sondern steigt tendenziell eher an. Der Gesundheitszustand vieler dieser Tiere ist meist erschreckend schlecht. So werden in Bielefeld im Schnitt pro Jahr über 300 meist bereits schwer kranke Jungtiere durch die TSV aufgegriffen, die alle behandlungsbedürftig sind und dabei trotz Behandlung eine Mortalität von ca. 10% aufweisen. Das ist im Sinne des Tierschutzes nicht zu vertreten.

Eine Katzenschutzverordnung gibt in erster Linie den in Bielefeld tätigen Tierschutzvereinen und dem Veterinäramt eine rechtliche Handhabe gegenüber Katzenhaltern, die sich weigern, ihre Tiere unfruchtbar machen zu lassen. Insbesondere diese in Besitz befindlichen, jedoch nicht kastrierten Tiere tragen in großem Maße der unkontrollierten Vermehrung und dem damit einhergehenden Leid der tatsächlich halterlosen freilebenden Katzen (Wildlingen) bei.

Vor diesem Hintergrund erscheint ein Eingriff in die Autonomie der Katzenhalter*innen vertretbar, zumal es sich nur auf Freigänger beschränkt. Schon jetzt entscheiden sich viele Tierliebhaber*innen für die Kastration. Diese sollen mit einer Katzenschutzverordnung unterstützt werden.

Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, insbesondere die Kastration der im Besitz befindlichen, freilaufenden Katzen verbindlich zu regeln und die Halter zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zu verpflichten. Zu prüfen ist dabei, durch welche Maßnahmen Halter*innen mit geringem Einkommen bei der Durchführung der Verordnung entlastet werden können. Beim Inkrafttreten dieser Verordnung ist zudem eine Übergangsfrist einzuplanen.

Durch die Katzenschutzverordnung soll langfristig eine Reduktion des Bestandes und damit des Leids der Wildlinge erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die Bielefelder GRÜNEN zusammen mit ihren Koalitionspartnern in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 20.06.2017 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für das gesamte Bielefelder Stadtgebiet eine „Katzenschutzverordnung“ nach §13b des Tierschutzgesetzes (TSchG) in Verbindung mit §5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.