Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2015

Hohe SummenPräambel
Angesichts der schwierigen Haushaltslage mit 1,2 Mrd. Euro Schulden und einem derzeitigen Jahresdefizit von mehr als 80 Mio. Euro ist es  Aufgabe von Rat und  Verwaltung, den städtischen Haushalt zu konsolidieren. Ziel ist es, bis 2022 den Haushaltsausgleich zu erreichen, um dann engagiert den Schuldenabbau zu betreiben. Nur so kann die kommunale Handlungsfähigkeit für unsere lebenswerte Stadt mit einer angemessenen sozialen und kulturellen Infrastruktur erhalten werden. Auf dem Weg zum Haushaltsausgleich in 2022 ist für jedes Jahr ein genehmigungsfähiger Haushalt notwendig.

Die Entwicklung des städtischen Haushalts ist von vielen Bedingungen abhängig, die wir nicht alleine beeinflussen können. Für uns gilt: Wir werden konsequent die Konsolidierung der städtischen Finanzen verfolgen und gleichzeitig darauf achten, unsere Stadt nicht „kaputt zu sparen“.

Konsolidierungspaket 2015-2020

Das von der Verwaltung dargestellte und für die beschriebenen Ziele notwendige Konsolidierungsziel von 30 Mio. Euro für 2018 (31 Mio. Euro bis 2020) ist in nahezu gleichem Umfang durch Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen zu  erbringen. Unabhängig von Schwankungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs oder externen Einflüssen wird das genannte Konsolidierungsvolumen und somit eine Verbesserung der  bisherigen Mittelfristplanung erreicht.

Hierzu sind Konsolidierungen in allen Verwaltungs- und Leistungsbereichen auf der Aufwandsseite notwendig:

I. Der Personalaufwand bei der Kernverwaltung ist bis 2020 um 6 Mio. Euro zu reduzieren.

Zur konkreten Umsetzung dieser Zielvorgabe sind unter Berücksichtigung der Fluktuation rd. 100 Stellen  einzusparen. Die Einsparungen sind wie folgt zu realisieren:

  •      2016:    700.000 €
  •      2017: 1.500.000 €
  •      2018: 2.500.000 €
  •      2019: 4.200.000 €
  • ab 2020: 6.000.000 €

Dabei setzen wir auf die konsequente Bereinigung von Doppelstrukturen, Optimierung von Verwaltungsabläufen, Aufgabenkritik aber auch vertretbare Absenkungen von Standards. Der verlängerte Konsolidierungszeitraum ist notwendig, um ein planvolles Personalkonzept entwickeln und umsetzen zu können, welches die Möglichkeiten der Personalfluktuationen nutzt. Betriebsbedingte Kündigungen und die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen sind dabei grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und diese zeitnah vorzulegen. Maßnahmen, die in 2016 wirksam werden sollen, müssen so rechtzeitig konkretisiert werden, dass sie für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt werden können.

II. Im Bereich der Sachaufwendungen  sind 4 Mio. Euro bis 2018 zu konsolidieren. Dabei setzen wir u.a. auf die Überprüfung des Kontrahierungszwangs zwischen Kernverwaltung und Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie Effekte durch interkommunale Kooperationen und strukturelle Veränderungen. Die entsprechenden Haushaltseffekte sind wie folgt zu realisieren:

  • 2016: 1.000.000 €
  • 2017: 2.000.000 €
  • ab 2018: 4.000.000 €

Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und diese zeitnah vorzulegen. Maßnahmen, die in 2016 wirksam werden sollen, müssen so rechtzeitig konkretisiert werden, dass sie für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt werden können.

III. Bei den Beteiligungen (einschließlich der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) sind durch Reduzierung des städtischen Zuschusses sowie über weitere Maßnahmen 3 Mio. Euro bis 2018 konsolidieren. Dabei setzen wir auf jede Art von nachhaltigen Ergebnisverbesserungen ggfs. auch durch die Absenkung von Standards.

IV. Über weitere Einzelprojekte sind bis 2018 zusätzlich 3 Mio. Euro insbesondere durch Aufwandssenkungen  nachhaltig zu konsolidieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, die unter III und IV genannten pauschalen Einsparsummen bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für 2016 durch Maßnahmen zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um das beschriebene Ziel erreichen zu können, ist es notwendig, auch die Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 660 Punkten erhöhen. Dies wird in drei gleichwertigen Schritten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 umgesetzt.

Konkret wird der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2015 von 539 v. H. auf 580 v. H. angehoben. Zum 01.01.2016 erhöht sich der Hebesatz auf 620 v. H. Im Jahre 2017 erfolgt eine weitere Erhöhung um 40 Punkte auf dann 660 v. H.

Dadurch werden ca. 15 Mio. Euro Mehreinnahmen nachhaltig ab dem Jahr 2018 realisiert. Die Mittelfristplanung ist entsprechend anzupassen.

Folgende Einzelmaßnahmen werden umgesetzt:

  • Zur Realisierung aller der Stadt zustehenden Gewerbesteuern wird zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein Gewerbesteuerprüfdienst eingerichtet. Für die Erledigung dieser Aufgaben werden mit dem Stellenplan 2016 zwei Mehrstellen eingerichtet. Das Personalkostenbudget  wird ab dem Jahr 2016 um 120.000 € aufgestockt. Ab dem Jahr 2016 wird darüber hinaus der Gewerbesteuerertrag um 0,3 Mio. € netto erhöht. Über die Effekte der Aufgabenerledigung ist nach entsprechender personalwirtschaftlicher Besetzung der Stelle nach einem Jahr im FiPA zu berichten.
  • Die Verwaltung prüft, ob die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Arbeitsmarkt- und Stadtentwicklungsprojekten durch EU-Förderprogramme stärker als bisher genutzt werden können. Bei einem positiven Prüfergebnis soll diese Aufgabe mit vorhandenen personellen Ressourcen wahrgenommen werden.
  • Die Einführung einer Wettbürosteuer erfolgt zum 01.01.2016. Die Einführung  einer Kulturabgabe (in Verbindung mit einem kostenlosen ÖPNV-Ticket) wird von der Verwaltung zügig geprüft. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird diese zum nächst möglichen Zeitpunkt eingeführt.
  • Durch ein städtisches Mobilitätsmanagement sollen ab 2016 Aufwendungen gesenkt und ein Beitrag zu umweltgerechter Mobilität geleistet werden.

Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Haushalten

  • Für die Aufstellung der Haushalte sowie die Finanzplanung sind die Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten zugrunde zu legen. Dies insbesondere für die regelmäßige Überprüfung der Hebesätze der kommunal beeinflussbaren Steuern und Abgaben.
  • Das Niveau der Gewerbesteuer soll in Bielefeld auch in Zukunft nicht über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte in NRW (mit 200.000 bis 400.000 Einwohnern) liegen.
  • Die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) dienen als Orientierung.
  • Zusätzliche Stellen zur Erledigung neuer oder ausgeweiteter Aufgaben kommen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie entweder refinanziert oder durch anderweitigen Stellenabbau (über das Konsolidierungsziel hinaus) gedeckt sind. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Rates.
  • Dauerhafte Aufgaben- oder Mitfinanzierungsübernahmen  bisher kommunal verpflichtender  Aufgaben  im Bereich der Sozialgesetze durch Bund oder Land reduzieren den kommunalen Finanzierungsanteil und dienen damit der Entlastung des Haushaltes.

Investieren in die Zukunft der Stadt

Auch in finanziell schwierigen Zeiten ist es notwendig und richtig, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten, zu verbessern und zu erneuern. Zwar stehen dafür Investitionsförderungen des Landes (Sportpauschale, Bildungspauschale) zur Verfügung, es müssen jedoch auch eigene Mittel in diese wichtigen Aufgaben  investiert werden. Voraussetzung dafür sind genehmigungsfähige Haushalte, denn nur dadurch kann es gelingen, auch weiterhin ein jährliches Kreditvolumen von ca. 25 Mio. Euro in Anspruch nehmen zu können.

Schwerpunkte der Investitionen

Eine gute und funktionstüchtige Infrastruktur ist wichtig für die Attraktivität des  Wirtschaftsstandorts Bielefeld, für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger sowie für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten soll der Erhalt, die Pflege und bedarfsgerechte Weiterentwicklung gewährleistet werden. Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur genießt dabei hohe Priorität.

Bereits laufende Investitionsprogramme werden weitergeführt (z.B. energetische und behindertengerechte Gebäudesanierung, Schulbausanierung, Erneuerung des Gebäude- und Fahrzeugbestandes der Feuerwehr) und wichtige neue Investitions-vorhaben verfolgt.

Dazu zählen z.B. folgende Projekte:

  • Sanierung oder Ersatzbau für die Martin-Niemöller-Gesamtschule
  • Sanierung des Weser-Lutter-Kanals
  • Sanierung oder Ersatzbau für die Almsporthalle
  • Sanierung oder Ersatzbau für das Freizeitzentrum Baumheide

Bei der laufenden Sanierung des Freibades Gadderbaum gilt es eine Variante zu realisieren, die einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.

Der Ansatz für die Verbesserung von Fahrradinfrastruktur wird ab dem Haushaltsjahr 2015 auf 50.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 100.000 Euro jährlich erhöht.

Die Realisierung kommunaler Investitionsvorhaben in Form von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) wird grundsätzlich abgelehnt.

Land und Bund sind aufgefordert, die Kommunen durch Investitionsförder-programme  bei der Erhaltung, Sanierung und beim notwendigen  Neubau ihrer  Infrastruktur zu unterstützen!

Digitale Agenda

Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Open Government und Open Data werden ab dem Haushaltsjahr 2016 75.000 Euro/jährlich im Ergebnisplan bereitgestellt.

Begründung erfolgt mündlich!

Hans Hamann (SPD-Fraktion), Klaus Rees (Bündnis 90/Die GRÜNEN), Michael Gugat (Ratsgruppe Bürgernähe/PIRATEN)