Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder auf das Gymnasium. Auch Realschulen sind stark nachgefragt, weil es eine Wanderungsbewegung weg von den Hauptschulen gibt. Dieser Entwicklung muss die Stadt als Schulträger durch angemessene Klassen- und Schulgrößen Rechnung tragen. Für Realschulen und Gymnasien fehlte dafür bisher ein förmlicher Beschluss. Stattdessen hat die Stadt die Aufnahmekapazitäten der Schulen je nach Anmeldezahlen flexibel gehandhabt. Allerdings sind in den kommenden Jahren für Realschulen und auch für Gymnasien steigende Schülerzahlen zu erwarten und deshalb hatte die Bezirksregierung Bielefeld schon im Januar 2015 aufgefordert, die Schulgrößen und damit die Zügigkeiten festzulegen.
Antrag von GRÜNEN, SPD und Ratsgruppe Bürgernähe/PIRATEN sowie der CDU im Schul- und Sportausschuss am 19.01.2016:
Gem. § 81 Abs. 1 SchulG legt die Stadt Bielefeld folgende Aufnahmezügigkeiten (= Anzahl Parallelklassen je Jahrgang) für die städtischen Realschulen und Gymnasien fest:
Realschule Jöllenbeck: 4 Züge
Realschule Heepen: 4 Züge
Luisenschule: 4 Züge
Kuhloschule: 3 Züge
Gertrud-Bäumer-Schule: 3 Züge
Bosseschule: 2 Züge
Brackweder Realschule: 4 Züge
Realschule Senne: 4 Züge
Theodor-Heuss-Realschule: 4 Züge
Realschulen gesamt: 32 Züge
Gymnasium Heepen: 5 Züge
Helmholtz-Gymnasium: 4 Züge
Ceciliengymnasium: 3 Züge
Gymnasium am Waldhof: 3 Züge
Ratsgymnasium: 3 Züge
Max-Planck-Gymnasium: 4 Züge
Brackweder Gymnasium: 3 Züge
Gymnasien gesamt: 25 Züge
Die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sowie die gemäß Hauptsatzung für die Schulform der Realschulen zuständigen Bezirksvertretungen sind anzuhören. Ferner ist die Genehmigungsfähigkeit dieser schulorganisatorischen Maßnahme mit der Bezirksregierung abzustimmen.
Die Begründung erfolgt mündlich.