Ab dem 1. März 2025 tritt eine neue Mieterschutz-Verordnung in NRW in Kraft. Bielefeld gehört erstmals zu den Kommunen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Nach den massiven Einschnitten im Mieterschutz im Jahr 2020 weitet die schwarz-grüne Landesregierung diesen nun wieder aus. Die Mieterschutzverordnung wird verlängert, und die Mietpreisbremse gilt künftig in 57 statt bisher 18 Kommunen. Bielefeld ist nun eine davon. So profitieren potenziell 6,1 Millionen Menschen in NRW – mehr als doppelt so viele wie bisher.
„Dass Mieterschutz endlich in Bielefeld gilt, ist ein wichtiger Schritt – denn bezahlbares Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge“, sagt Christina Osei, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN für OWL. „In Bielefeld haben wir einen angespannten Wohnungsmarkt. Menschen, die eine neue Wohnung suchen, mit hohen Mieten kämpfen oder befürchten, dass ihre Mietwohnung in Eigentum umgewandelt wird, sind durch diese Verordnung besser geschützt und können ihre Rechte vor Gericht durchsetzen.“ Dabei verhindert die Regelung keine Neubauten, wie teilweise fälschlicherweise behauptet wird. Denn von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen, stellt Osei dazu klar.
Durch die Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur um maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen. Zudem darf Mietern erst acht Jahre nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
„Wir sehen hier einen weiteren Baustein hin zu einer wirklich sozialen Wohnungspolitik. In Bielefeld sind wir mit unserer Baulandstrategie und der BGW gut aufgestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren Rekordfördermittel erhalten, die es uns ermöglicht haben, gezielt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, ergänzt Dominic Hallau, Oberbürgermeisterkandidat der GRÜNEN in Bielefeld.
Die aktuelle Mietpreisbremse ist durch das Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Ob, wann und unter welchen Bedingungen eine neue Bundesregierung den Mieterschutz verlängert, bleibt offen.
„Die schwarz-grüne Landesregierung steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Nun geht der Blick nach Berlin: Damit unsere Mietpreisbremse nicht Ende 2025 ausläuft, muss die Bundesregierung zügig handeln. Denn das Recht auf angemessenen Wohnraum ist ein Menschenrecht, das es zu schützen gilt“, so Christina Osei abschließend.