Opt-Out Regelung: NEIN zur Bezahlkarte!

GRÜNE Ratsfraktion „JA zur Selbstbestimmung und NEIN zur Bezahlkarte!“

Die GRÜNE Ratsfraktion bringt in ihrer Koalition mit SPD und Linken einen Antrag zur Opt-Out-Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in den Rat ein. Kartenzahlung? Ja. Diskriminierung? Nein! Eine Karte zur Abschreckung und Bevormundung von Menschen auf der Flucht lehnen entschieden wir ab. Gesellschaftlicher Zusammenhalt bedeutet, allen das Existenzminimum für ein würdevolles, freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – auch finanziell.

Joachim Hood, sozialpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion: „Über die Bezahlkarte, ihre Vor- und Nachteile gab es in den letzten Monaten intensive Debatten. Für unseren Zuständigkeitsbereich in Bielefeld ist auch relevant, dass die Einführung der Bezahlkarte keine Vereinfachung oder Verbesserung für die Geflüchteten oder die Stadtverwaltung bringt. Bielefeld hat bereits ein funktionierendes, unbürokratisches und nicht-diskriminierendes Verfahren: ein eigenes Girokonto auf Guthabenbasis. Alle Geflüchteten, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden und noch kein Konto haben, erhalten einen Scheck, mit dem sie ein Konto einrichten können. Daneben würde die Prüfung und Einführung der Bezahlkarte unnötigen Aufwand und Kosten produzieren. In vielen NRW Städten wurden und wird die Opt-Out-Regelung bereits politisch oder durch Verwaltungsvorlagen beschlossen. Nun kommt Bielefeld dazu.“

Sarah Laukötter, Ratsmitglied für die Grüne Ratsfraktion im SGA, ergänzt: „Wer sein Leben riskiert, um nach Deutschland zu kommen, flieht vor Krieg, Verfolgung, Perspektivlosigkeit. Bielefeld soll weiter sicherer Hafen sein für diese Menschen. Um ihnen das Leben und die Integration hier – in Bielefeld – weiter zu ermöglichen brauchen wir keine Bezahlkarte. Bargeld ist an vielen Stellen unverzichtbar. Das Tool der Bezahlkarte mit White- oder Blacklists empört uns. Wie soll die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf bestimmte Postleitzahlen der Integration förderlich sein? Wie können wir Besuche bei Verwandten oder zu den ausgedünnten Beratungsstellen sicher stellen? Diese Grundwerte von Freizügigkeit, Freiheit und Nächstenliebe sollten nicht vom Aufenthaltsstatus eines Menschen abhängig sein.“