Trinkwasserschutz für den Flugplatz Windelsbleiche

Der Naturschutzbeirat beschäftigte sich am 23.09.2025 in einer Sondersitzung mit den Plänen der Flughafen Bielefeld GmbH in Windelsbleiche/Senne. Dort soll auf bestehendem Gelände eine neue Flugzeughalle gebaut werden. Da der Trinkwasserschutz vor Ort aufgrund der drei Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks 03 eine hohe Priorität besitzt, ist fraglich, wie dies mit möglichen Bautätigkeiten in Einklang zu bringen ist.

Das Gelände des Flughafens befindet sich im Eigentum der Stadt Bielefeld. Insofern existiert ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Stadt Bielefeld und der Flughafen Bielefeld GmbH, der sich in Einzelheiten auch zu bestimmten Gegebenheiten vor Ort verhält – somit auch zum Grundwasserschutz. Dieser ist im Rahmen der Bielefelder Trinkwassergewinnung Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist in Zeiten des Klimawandels prioritär zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im BISB am 10.02.2026 die folgenden Anfrage:.

Welche verbindlichen Verpflichtungen zum Schutz der drei Trinkwasserb.runnen des Wasserwerk 03 enthält der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Bielefeld und der Flughafen Bielefeld GmbH?

Zusatzfragen:

  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass der Schutz der Trinkwasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gegenüber Erweiterungs- oder Neubauvorhaben auf dem Flughafengelände vorrangig zu behandeln ist, und wenn nein, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage wird eine andere Abwägung vorgenommen?
  2. Hält es die Verwaltung für fachlich und rechtlich vertretbar, bauliche Erweiterungen auf dem Flughafengelände voranzutreiben, bevor das seit längerem von der Bezirksregierung Detmold eingeforderte Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, und wenn ja, wie wird in diesem Fall ein gleichwertiger Schutz der Brunnen sichergestellt?