Ab dem nächsten Schuljahr besteht für alle Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Die Stadt Bielefeld klagt wie sieben weitere Kommunen vor Verwaltungsgerichten. Vor diesem
Hintergrund stellen wir in der Sitzung des Rates der Stadt Bielefeld am 22. Januar 2026 folgende Anfrage:
Frage:
Die Stadt Bielefeld bereitet sich schon seit Jahren mit Planungen, OGS- sowie Schulerweiterungen
u.ä., auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung
(Berechnungsgrundlage, Umsetzung Bauvorhaben, räumliche und personelle Kapazitäten, …)?
Zusatzfrage 1
Nach welchen Kriterien werden die vermutlich nicht ausreichenden Restplätze vergeben?
Zusatzfrage 2
Wie will die Verwaltung die Qualität des Offenen Ganztags an Grundschulen unter Einbezug des
Qualitätszirkels OGS sichern und verbessern – auch angesichts des Fachkräftemangels?