Suchraum Phasenschieber Amprion: Naturraum Hollen-Holtkamp-Ströhen

Die Firma Amprion hat im März 2023 in Zeitungsanzeigen Kartierungsarbeiten in der Zeit vom 28. März 2023 bis 30. Januar 2024 angekündigt, um „Aufschluss über relevante umwelt- und artenschutzrechtliche Aspekte“ im Bereich der Gemarkungen Gütersloh-Hollen-Isselhorst-Niehorst, Bielefeld-Holtkamp, Halle-Künsebeck-Tatenhausen und Steinhagen-Brockhagen zu erhalten. Der Kartierung zu Grunde liegt die Absicht, einen Standort für einen „Phasenschieber“ zu finden, um das nördliche Übertragungsnetz der Amprion zu steuern beziehungsweise Überlastungen im Netz zu vermeiden und für eine optimale Netzauslastung zu sorgen. Als Teil der Energiewende sei diese Maßnahme im Bereich zwischen den bestehenden Umspannanlagen Hesseln und Gütersloh notwendig, um Strom von den Erzeugungsflächen an der Nordsee in die Verbrauchsflächen zu transportieren.

Auch wenn die Kartierungsergebnisse der Amprion noch nicht vorliegen, so ist durch jahrzehntelange Kartierungen des nabu Bielefeld und der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld ein hoher naturschutzfachlicher Wert des Naturraums Hollen-Holtkamp-Ströhen nachgewiesen. Noch finden sich dort neben dem Steinkauz u.a. Großer Brachvogel, Kiebitz und Rebhuhn. Der (noch) hohe Grünlandanteil, die Jahrhunderte andauernde, historische bäuerliche Bewirtschaftung und damit verbundene Landschaftsentwicklung sowie die überwiegend kleinteilige Struktur stellen für den Arten- und Biotopschutz ein hohes Gut dar, das anderswo nur noch selten zu finden ist.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 19.09.2023 den folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zur Amprion aufzunehmen, um konkrete Informationen über den aktuellen Stand der Suche nach einer Fläche für den Phasenschieber im Naturraum Hollen-Holtkamp-Ströhen zu erhalten und die Größe des Flächenverbrauchs abzuklären, die beim Bau eines derartigen Bauwerks inkl. Nebenanlagen und Erschließungsstraßen anfallen würde. Über die Gesprächsergebnisse ist dem AfUK zeitnah zu berichten.
  2. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung der ökologischen Wertigkeit der potentiell betroffenen Flächen gebeten.
  3. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, in welcher Form und an welchem Punkt Politik und Träger öffentlicher Belange in das Verfahren eingebunden werden, bzw. wie kann eine Beteiligung gewährleistet werden kann, falls sie bislang nicht vorgesehen ist.