Grüne Bielefeld fordern reproduktive Selbstbestimmung

„Für viele Frauen eine Katastrophe“

Veranstaltung „PERSPEKTIVE-in-grün“ des grünen Kreisverbandes Bielefeld befasst sich mit „Reproduktiver Selbstbestimmung“ und den Einschränkungen bei Schwangerschaftsabbrüchen

Die Versorgung von Frauen bei ungewollter Schwangerschaft muss dringend wieder stärker in den Fokus der Gesellschaft rücken. Das forderten bei der Veranstaltung „Perspektive in grün: Reproduktive Selbstbestimmung“ Maike Husemann von Pro Familia, der Mediziner Prof. Dr. Joachim Volz und Britta Haßelmann. „Denn die Versorgungssituation ist erheblich in Frage gestellt“, so die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag. Die ELSA Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zeigt das deutlich: Auch durch die Fusion vieler Kliniken werde das Angebot für Abbrüche von ungewollten Schwangerschaften stark eingeschränkt. Das sei ein Drama für die Betroffenen: „Das Recht von Frauen auf einen Zugang auf Beratung und Unterstützung muss gewährleistet werden. “

„Kliniken müssen stärker verpflichtet werden“

Beispiel für die prekäre Versorgung ist die Fusion einer katholischen mit einer evangelischen Klinik in Lippstadt, in der Joachim Volz tätig war. Dem renommierten Bielefelder Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wurden Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation verboten. „Wenn in Deutschland eine Klinik mit einem katholischen Träger fusioniert, gilt immer das katholische Recht“, erklärte der Mediziner, der in Bielefeld mit seiner Frau eine Fachklinik für Frauengesundheit und reproduktive Medizin führt. Das dürfe nicht so sein: „Deutsches Recht sollte auch in deutschen Kliniken gelten. Kliniken müssen da stärker verpflichtet werden.“ Hier sei die Politik gefragt.

Pflichtberatungen in der Kritik

„Allerdings wird über Schwangerschaftsabbrüche immer noch geschwiegen, es ist ein Stigma“, bedauert Maike Husemann, Geschäftsführerin von Pro Familia in Bielefeld. „Wir müssen unbedingt einen Weg finden, mehr darüber zu sprechen.“ Denn es gebe viele Vorurteile. Das erfährt die Beratungseinrichtung, die neben Schwangerschafts-, Paar- und Sexualberatung auch die Pflichtberatung zum Schwangerschaftsabbruch anbietet, immer wieder. „Es sind zum Beispiel nicht so häufig junge, sondern ältere Frauen, die in einer Konfliktsituation eine Schwangerschaft abbrechen wollen.“ Husemann zweifelt auch an der Pflichtberatung: „Die Frauen würden auch ohne eine Pflicht in unsere Beratungen kommen.“

Haßelmann: Werbeverbot abgeschafft und Gehsteigbelästigung eingeschränkt

Die Grünen setzen sich seit langem für die Abschaffung des Paragraphen 218 ein. Ein Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch. „Mit einer Gruppeninitiative zur Neuregelung sind wir in Ampelzeiten leider nicht mehr zum Abschluss gekommen, aber immerhin haben wir es geschafft, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Das hat die Arbeit vieler Ärztinnen und Ärzte entkriminalisiert. Auch gegen „Gehsteigbelästigung“ vor Praxen oder Beratungsstellen sind wir vorgegangen.“ Auch das sei wichtig. Denn mit Sorge sieht die Grüne, „dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die eine Versorgung anbieten bzw. sich mit dem Thema befassen“. Auch stünden Beratungsstellen wie Pro Familia „unter Druck“. Die AfD wolle die Unterstützung kappen.

Selbstbestimmung schwangerer Frauen weiterhin eingeschränkt

Prof. Dr. Volz machte aus seiner langjährigen Erfahrung deutlich, dass die derzeitige Rechtslage für viele betroffene Frauen erhebliche Belastungen mit sich bringe. Besonders kritisch sehe er, dass in Deutschland die Selbstbestimmung einer Frau während der Schwangerschaft rechtlich eingeschränkt sei. Dabei verwies er auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der dem ungeborenen Leben ein verfassungsrechtlicher Schutz zukommt, der die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren begrenzen kann. Aus seiner Sicht müsse diese grundlegende Wertung angesichts des heutigen Verständnisses von Gleichberechtigung und reproduktiver Selbstbestimmung gesellschaftlich und rechtlich neu diskutiert werden.

Zugleich kritisierte Volz die Folgen kirchlicher Vorgaben für die medizinische Versorgung: „Es kann nicht Aufgabe öffentlich finanzierter Krankenhäuser sein, Patientinnen notwendige Behandlungen aus religiösen Gründen vorzuenthalten.“ Darüber hinaus verwies er auf weitere gesetzliche Einschränkungen im Bereich der Reproduktionsmedizin: „Frauen und auch homosexuelle Männer dürfen in Deutschland ihren Kinderwunsch etwa durch eine Eizellspende oder Leihmutterschaft im Inland nicht verwirklichen und erhalten hierzu nur eingeschränkte Beratungsmöglichkeiten.“

Dass die CDU strikt gegen die Leihmutterschaft ist, aber Fraktionschef Jens Spahn nun Vater eines Kindes aus einer Leihmutterschaft in den USA geworden ist, regte auch viele der mehr als 50 Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung auf. „Zum Thema Leihmutterschaft gibt es auch bei den Grünen sehr unterschiedliche Positionen“, berichtete Britta Haßelmann „Das wird weiter diskutiert. Denn das ist eine grundlegende ethische Frage.“

„Es war wichtig, das Thema in dieser Zeit aufzugreifen und wieder in den Mittelpunkt zu rücken, denn leider sind Rückschritte anstatt Verbesserungen in der Versorgung zu erkennen“, resümierte Moderatorin und Bielefelder Grünen Co-Vorsitzende Brigitte Meier. „Umso wichtiger ist es, dass die grüne Bundestagsfraktion hierzu bereits einen Antrag im Bundestag eingebracht hat.“