Schulwahl besser verstehen

Die GRÜNEN haben mit ihren Koalitionspartnern von der SPD und der LINKEN 02.04.2025. im Stadtrat für eine verbesserte Schulwahl gestellt: Das Wahlverhalten besser verstehen, weniger gut angewählte Schulen stärken und die Möglichkeiten des Anmeldeverfahrens optimieren. Der Antrag: „Schulorganisatorische Maßnahmen – zukunftsorientiert und zielgerichtet“
Der Rat der Stadt Bielefeld beschließt:

  1. Anmeldebeweggründe systematisch erheben
    Die Verwaltung – das Amt für Schule, das Schulamt sowie der Partizipationsbeauf-
    tragen – bereiten in Zusammenarbeit mit den Bezirksbürgermeisterinnen und den
    Bezirksbürgermeistern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Be-
    fragung der Eltern der Jahrgänge 3 bis 5 vor. Der Stadtelternrat ist in die Ausgestal-
    tung der Umfrage miteinzubeziehen.
    Aus der Befragung sollen die Faktoren hervorgehen, die die Anmeldung zu weiter-
    führenden Schulen aus Sicht der Eltern beeinflussen. Die Befragung soll spätestens
    im 4. Quartal 2025 durch das Büro „Dialog und Beteiligung“ durchgeführt werden.
    Grundlage für die Gestaltung der Bürgerbeteiligung sind die Bielefelder Grundsätze
    für Beteiligung.
  2. Netzwerke und Bezirke stärken
    a) Nach der Erhebung der Daten aus 1. bilden das Amt für Schule, das Schulamt
    und die Schulleitungen der im Anmeldeverfahren 2025 schwach angewählten
    Schulen (Gesamtschule Rosenhöhe, Martin-Niemöller-Gesamtschule, Friedrich
    Wilhelm Murnau – Gesamtschule, Bosse Schule (Realschule), Brackweder Real-
    schule, Realschule Senne sowie das Gymnasium Heepen) mit den
    Bezirksbürgermeisterinnen und der Bezirksbürgermeister der betroffenen Schul-
    standorte, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie eventuell anderen
    Vertreterinnen und Vertretern der Schule (bspw. Schulpflegschaften und Schü-
    lervertretungen) eine oder mehrere Teilarbeitsgruppen. Ziel dieser Arbeitsgrup-
    pen ist die gemeinsame Erarbeitung kommunaler Maßnahmen zur Stärkung der
    weniger angewählten Schulstandorte.
    b) Ergänzend wird die Schulverwaltung gebeten, die betreffenden weiterführenden
    Schulen in ihren Maßnahmen zur Vernetzung mit den Grundschulen zu unterstüt-
    zen und/oder zu beraten.
  3. Ressourcen stärken – Schwächen begegnen
    Die kommunalen Ressourcen (z.B. bauliche Substanz, Schulsozialarbeit,
    kommunales Verwaltungspersonal, Essensangebote) der schwach angewählten
    Schulen sind durch das Amt für Schule zu sichten und mögliche Handlungsbedarfe
    und -empfehlungen bis Ende des 4. Quartals 2025 zu benennen.
  4. Anmeldeverfahren besser koordinieren
    Im Anmeldeverfahren ist ab dem kommenden Schuljahr zusätzlich ein Zweit-, sowie
    Drittwunsch auf den Anmeldescheinen für die Sekundarstufe I abzufragen. Diese
    Angabe dient der ausführlicheren Erfassung des Elternwillens. Die Möglichkeiten
    des SchulG NRW zur Koordinierung der Schüleranmeldungen durch die Schulauf-
    sicht und den Schulträger sind anzuwenden. Die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens
    sind dem Schul- und Sportausschuss aufgeschlüsselt nach Schulformen im An-
    schluss an das Anmeldeverfahren darzustellen.

Begründung: erfolgt mündlich

Prof. Dr. Riza Öztürk (SPD)
Dominic Hallau (B90/DIE GRÜNEN)
Bernd Vollmer (SPD-Fraktion Fraktion Fraktion DIE LINKE)

Hier sind die Ratsreden von Dominic Hallau und Cim Kartal zum Thema.