Igel und Kleintiere schützen! Nachtruhe für Rasenmäher.

Igel und Mähroboter

Die Internationale Union zu Bewahrung der Natur (IUCN) hat den bei uns heimischen Braunbrustigel in der Liste der bedrohten Arten als „potentiell gefährdet“ eingestuft. Die Bestände des Igels sind seit Jahren rückläufig. Mittlerweile als Kulturfolger findet der Igel seine Reviere im urbanen Raum in Grünanlagen, Friedhöfen und Gärten. Durch einen Rückgang an naturnahen Gärten und Insekten sowie die Zerschneidung der Reviere durch Einfriedungen und Straßenverkehr schwindet der geeignete Lebensraum für die Igel.

In privaten Gärten kommen immer häufiger Mähroboter zum Einsatz, die für den Igel und für andere Kleintiere wie Amphibien und Reptilien eine Gefahr darstellen. Die autonom fahrenden Geräte erkennen die Kleintiere nicht als Hindernis, selbst bei neueren Geräten sind die Sicherheits-Sensoren nicht auf ausreichendem Stand, um Igel und Kleintiere verlässlich zu schützen.

Der Igel reagiert bei Gefahr nicht mit Flucht, sondern rollt sich zusammen. Begegnungen mit Mährobotern enden mit schweren bis tödlichen Schnittverletzungen beim Igel, teilweise werden Nasen oder Vorderpfoten abgetrennt. Verletzte Tiere irren tagelang mit schweren Verletzungen herum, bis sie diesen erliegen.

Igel, Amphibien und andere Kleintiere, die durch die Fahrten der Mähroboter bedroht sind, sind vornehmlich nachtaktiv. Bei Dämmerung begeben sie sich auf Nahrungssuche und sind in dieser Zeit der Gefahr durch die Mähroboter besonders ausgesetzt. Ein Verbot zum Betrieb der Mähroboter zum Schutz von gefährdeten Kleintieren würde sich auf die Aktivitätszeit der Tiere beschränken. Der Betrieb wäre zu Dämmerungs- und Nachtzeiten (je 30 Minuten vor Sonnenaufgang und -untergang) untersagt. Das Verletzen oder Töten eines Igels stellt einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes dar. Haushalte, die einen Mähroboter nutzen, haben dafür Sorge zu tragen, dass durch den Betrieb keine Tiere gefährdet oder gar verletzt werden. Eine Einschränkung des Betriebs von Mährobotern auf die Tageszeiten stellt einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen dar, um die Zahl der Verletzungen und Tötungen von Igeln und Kleintieren zu verringern.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 17.06.2026 folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche ein
    Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
  2. Beispielgebend für diese Allgemeinverfügung können die Regelungen aus Köln (Herbst 2024) und Leipzig (Mai 2025) gelten und als Anregung genutzt werden.
  3. Die Einführung des Nachtfahrverbots wird durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit den Bielefeder Bürger*innen vorgestellt.

Du möchtest mehr zum Thema Igel wissen? Dann: https://www.pro-igel.de/