Mehr digitale Teilhabe ermöglichen!

Die digitale Teilhabe von Seniorinnen und Menschen mit Behinderungen ist essenziell, um soziale Isolation zu vermeiden und den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die digitale Kluft zu verringern und ermöglichen Seniorinnen und Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte digitale Teilhabe. Deshalb haben wir in der letzten Sitzung des Digitalisierungsausschusses am 21.05.2025 folgenden Antrag mit der Koalition gestellt und verabschiedet:

Die folgenden Maßnahmen zur Förderung der digitalen Teilhabe von Senior*innen und Menschen mit Behinderungen sollen umgesetzt werden:

  1. Barrierefreiheit und Service-Portal
    Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stand des Service-Portals in Bezug auf Barrierefreiheit im Seniorenrat und im Beirat für Behindertenfragen zu präsentieren. Über mögliche Verbesserungs- und Änderungsvorschläge wird im Digitalisierungsausschuss berichtet. Zusätzlich prüft die Verwaltung
    Fördermöglichkeiten durch Bundes- und Landesprogramme sowie Stiftungen zur Finanzierung von barrierefreien digitalen Angeboten.
  2. Schulungen und Workshops
    Die Verwaltung berichtet über Erfahrungen mit bisherigen Kursangeboten und
    erarbeitet auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Seniorenrat und dem
    Beirat für Behindertenfragen Vorschläge zur Weiterentwicklung der
    Schulungen. Ziel ist es, bestehende Kursangebote zu optimieren und an die
    Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen. Besonders berücksichtigt werden
    dabei mobile Schulungsangebote sowie aufsuchende Unterstützung für
    Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  3. Soziale Integration:
    Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit der Akteur*innen vor Ort Drucksache Nr.: 10154/2020-2025 Es werden Projekte zusammengeführt und weiterentwickelt, die konkrete Lösungen für digitale Teilhabe schaffen. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Träger*innen vor Ort, Hochschulen, Universitäten und anderen Partner*innen geschehen, um finanzielle und technische Ressourcen gezielt einzusetzen.
    Beispiele hierfür sind:
  • Digitale Nachbarschaftshilfe: Weiterentwicklung der Plattform BiSon für die
    Quartiere, um Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen,
    Unterstützung von Nachbarn oder Ehrenamtlichen bei alltäglichen Aufgaben
    (z. B. Einkaufen, Technikfragen) zu finden.
  • Digitale Treffpunkte: Bekanntmachen von virtuellen Räume für Senior*innen
    und Menschen mit Behinderungen, um sich auszutauschen, an Aktivitäten
    teilzunehmen (z. B. Vorträge, Spieleabende) oder gemeinsam zu lernen.
  • Technik-Sprechstunden im Quartier: Regelmäßige Sprechstunden in
    Quartiersbüros oder Begegnungsstätten, bei denen Freiwillige oder IT-
    Fachkräfte Senior*innen bei Fragen zur Techniknutzung unterstützen.
    Ergänzend dazu wird geprüft, inwiefern mobile Technik-Sprechstunden oder
    Hausbesuche für immobile Personen umgesetzt werden können.

4. Sicherheit im Netz
Die Verwaltung wird beauftragt die Akteur*innen in den Bezirken rund um das Thema „Sicherheit im Netz“ zusammen zu bringen, um zum Beispiel gemeinsam mit dem Verbraucherschutz NRW und der Polizei eine Veranstaltungsreihe „Sicherheit im Netz für Senior*innen“ zu konzipieren. Diese soll durch Informationsmaterialien ergänzt werden, die präventiv über Risiken und Sicherheitsmaßnahmen aufklären. Besondere Schwerpunkte liegen auf Telefon- und Online-Betrug, Identitätsdiebstahl und dem Schutz persönlicher Daten.

Begründung: siehe oben

Alle weiteren Infos zur Sitzung findet ihr hier im öffentlichen Ratsinformationssystem.