Paragraph 218: Medizinisches Angebot für ungewollt Schwangere in Bielefeld ungenügend

 Immer noch verbietet Paragraf 218 den Frauen in Deutschland die Abtreibung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat nun empfohlen, ihn zu streichen. Die letzte Möglichkeit zur Entscheidung im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode steht kommende Woche an. Doch die konkreten Probleme von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, wären auch damit nicht gleich gelöst: Während das Angebot für eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Bielefeld gut ausgebaut ist, gibt es einen großen Mangel an ärztlichen Praxen, die einen ambulanten Abbruch anbieten. Für Bielefeld ist im Internet nur eine Gynäkologin gelistet.

Und das hat Gründe. Erst vor gut einem Jahr wurde das Verbot aufgehoben, auf der eigenen Internetseite auf diesen medizinischen Eingriff hinzuweisen. Mehr noch, viele Ärztinnen und Ärzte haben Sorge um ihre Sicherheit, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Immer wieder kommt es zu Anfeindungen bis hin zu tätlichen Angriffen auf Praxen. Berichte von Übergriffen gibt es auch in NRW, wie Familienministerin Josefine Paul (Grüne) bestätigt: „Ärzte, Mitarbeiter und Schwangere werden auf erschreckende Art und Weise durch radikale Abtreibungsgegner eingeschüchtert.“

Die GRÜNE Ratsfraktion begrüßt, dass die Veröffentlichung von Informationen ermöglicht wurde und stellt diese seit Jahren selbst auf ihrer Homepage bereit. „Damit unterstützen wir nicht nur Frauen in einer Situation, in der sie Hilfe anstatt Bedrohung brauchen. Es entspricht auch der Einstellung einer großen Mehrheit der Bevölkerung“, so Ulrike Mann, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion. Laut einer Umfrage des Bundesfamilienministeriums sind mehr als 75% der Menschen in Deutschland für die Legalisierung. „Legale und sichere Eingriffe sind für die Gesundheit von Frauen überlebenswichtig. Dazu gehören eine flächendeckende Versorgungslage und als Voraussetzung die verpflichtende Unterrichtung zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung für angehende Mediziner*innen. Das sollte auch am neuen medizinischen Campus in Bielefeld erfolgen“, betont Ulrike Mann.    

Zusammen mit zahlreichen Bielefelder Akteur*innen rufen die Grünen deshalb zur Demonstration auf:

„Recht auf Abbruch – Recht auf Wahl! Wir kämpfen gegen § 218 StGB“

am 01. Februar 2025 ab 13 Uhr, Start ist am Hauptbahnhof Bielefeld.