Attraktivität des ÖPNV stärken, Verkehrswende umsetzen!

Die Stadt Bielefeld verfolgt das Ziel einer Verkehrswende. Durch Beschluss vom 14. 3. 2019 hat der Rat das Ziel vorgegeben, bis zum Jahr 2030 den Anteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an der Gesamtmobilität auf 25 % zu erhöhen. Durch diesen Beschluss sollen konkretisierend erste Sofort-Maßnahmen eingeleitet werden, um dieses Ziel zu erreichen.

Im Rat am 26.09.2019 stellen die Bielefelder GRÜNEN zusammen mit ihren Kooperationspartnern folgenden Antrag :

  1. Der Rat verfolgt das Ziel, den ÖPNVfür alle Bielefelder Nutzer*innen attraktiv und bezahlbar zu halten

a.           Allgemeine Aufwandssteigerungen können weder verhindertnoch vollständig mit kommunalen Mitteln ausgeglichen werden. Es sollen aberdie Nutzerinnen und Nutzer privilegiert werden, die wegen ihrerEinkommensverhältnisse sonst von der Teilhabe am ÖPNV ausgegrenzt wären. DasSozialticket soll im bisherigen Umfang für den bisherigen Kreis derBerechtigten weitergeführt werden. Preissteigerungen sind für die genanntenNutzer*innen zu vermeiden.

b.           Aus der Gruppe der Schüler*innen sind derzeit nur ca. 20%berechtigt, den ÖPNV für den jeweiligen Schulweg kostenlos zu nutzen. Es sollaber allen ca. 55.000 Schüler*innen unabhängig von der EntfernungWohnort-Schule das ganze Jahr über ein kostengünstiges Schüler*innenticketfür die ganztägige Nutzung auch außerhalb der Schule zur Verfügung gestelltwerden. Der Preis für dieses Monatsticket soll unter 30,-€ liegen. DieBedingungen und Möglichkeiten der Schülerfahrtkostenverordnung sind zubeachten. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit moBiel bis Ende desJahres 2019 ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Die Umsetzung desKonzepts soll zum 01.08.2020 erfolgen.

  • Der Rat will die „Vorfahrt für Bus undBahn“ im Verkehr sichern. Die Verkehrsträger des ÖPNV sollen gegenüberdem Motorisierten Individualverkehr (MIV) grundsätzlich bevorzugt werden. DieVerwaltung wird beauftragt, dies bei der Verkehrswegeplanung zuberücksichtigen und die heutige Verkehrsführung unter diesem Gesichtspunktweiter zu entwickeln. Das umfasst beispielsweise den Ausbau gesonderterBusspuren und der Ampelbevorrechtigungen (Busse und Bahnen als ‚Pulkführung‘).Wenn Parkplätze erfahrungsgemäß den Fluss des ÖPNV stören, sind dieseeinzuziehen. Hierfür sind im Amt für Verkehr entsprechende Haushaltsmittelbereitzustellen.

  • Der Rat will die ÖPNV-Angebote sinnvollweiter entwickeln, um Nutzer*innen des MIV zum Umstieg zu bewegen. DieserProzess findet seinen Niederschlag im Nahverkehrsplan, dessen politischeBeratungen nun beginnen. Die Erhöhung des Modal Split zugunsten des ÖPNV wirdnur dann gelingen, wenn wesentliche Faktoren berücksichtigt werden, die nurgemeinsam die Veränderung bewirken können:

a.          Das Leistungsangebot von moBiel mussausgeweitet werden. Das betrifft nicht nur bereits bestehende Angebote(Stadtbahn, Bus, FlowBie, E-Scooter), perspektivisch sollen alle Möglichkeitendes ÖPNV ausgelotet werden (z.B. autonomes Fahren, On-Demand-Verkehre,Seilbahnverkehre).

b.           Es müssen verkehrliche Maßnahmen ergriffen werden, umeinen zuverlässigen, pünktlichen und schnellen ÖPNV zu gewährleisten.

c.            Die Erfahrungen aus anderen Städten wie etwa Wien zeigen,dass gerade der letzte Punkt ganz erhebliche Bedeutung für eine nachhaltigeVeränderung des Modal Split hat. Dabei sind spezifisch für jedeLeistungsverbesserung vorab die verkehrlichen Gelingensbedingungen (z.B.privilegierte Verkehrsführung) im Nahverkehrsplan zu benennen, zu klären undzu lösen. Die Erfahrungen aus anderen Städten sollen in Form einesFachbeitrages in die weitere Diskussion in Bielefeld eingebracht werden.

  • Der Rat will die Verkehrsbelastung inder Innenstadt durch Einpendler*innen vermindern. Das zielt aufberufsbedingte Pendler*innen wie auf sonstige Besucher*innen.

a.           Deshalb sollen die Parkangebote für Fahrräder in derInnenstadt und für den MIV am Stadtrand (Park and Ride) weiter entwickeltwerden. In einem zu bestimmenden Verhältnis zu neu geschaffenen Parkangebotenim Rahmen von Park and Ride sollen Parkangebote in der Innenstadt insbesondereim öffentlichen Straßenraum aufgegeben werden. EntsprechendeInvestitionsmittel sind bereit zu stellen

b.           Das Preisniveau für das Abstellen von Kraftfahrzeugensoll mit dem Ziel, faire Preise für alle einzuführen, überprüft werden.Kostenlose Parkzeiten sind aufzuheben.

c.            Ausnahmeregelungen für die Beförderung vonmobilitätseingeschränkten Menschen mit Behindertenfahrzeugen bleiben vonvorstehenden Einschränkungen für den MIV unberührt.

  • Der Rat will die Mobilitätsangebote„aus einer Hand“ bewirtschaften lassen, um eine einheitliche Ausrichtungauf die strategischen Ziele der Verkehrswende zu sichern. Deshalb wird dieVerwaltung beauftragt, die Bewirtschaftung der bestehenden städtischenParkflächen sukzessive auf moBiel zu übertragen. Dabei ist die Form derÜbertragung projektspezifisch festzulegen. Schnelle Ergebnisse sindanzustreben.

  • Überden Umsetzungsstand der Maßnahmen ist in jeder zweiten Sitzung des StEA zu berichten.