Soziale Erhaltungssatzung

Die soziale Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung genannt) ist ein Instrument zur Verlangsamung von Verdrängung durch bauliche Aufwertung, Abriss oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden in einem begrenzten Geltungsbereich. Die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird für ein klar umgrenztes Quartier beschlossen, dessen soziale Zusammensetzung durch bauliche Aufwertung sehr stark verändert werden könnte. Bestimmte Bautätigkeiten und Nutzungsänderungen, die u.a. eine Verdrängung von Bewohner*innen zur Folge haben könnten, bedürfen dann einer Genehmigung durch die Kommune. So können Aufwertungsprozesse erschwert werden, die das soziale Gefüge im Quartier verändern und Menschen in prekäre Wohnsituationen drängen.

Düsseldorf hat bereits vor kurzem eine Soziale Erhaltungssatzung zum Schutz von Wohnraum eingeführt. Wir fragen nach den Potentialen für Bielefeld.

Für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.02.2025 stellten wir vor diesem Hintergrund die folgende Anfrage:

In welchen Quartieren sieht die Verwaltung bisher und in Zukunft Entwicklungen, die den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung rechtfertigen könnten?

Zusatzfrage:

Kennt die Verwaltung bessere Instrumente als die Soziale Erhaltungssatzung, um gegen Verdrängung von Anwohner*innen durch bauliche Aufwertungen, Abriss oder Nutzungsänderungen (z.B. Umwandlung von Miet‐ in Eigentumswohnungen oder Umnutzung von Wohnungen in Büro/Gewerbe/Ferienwohnungen) vorzugehen?