Sozialer Wohnraum | Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen

Ergänzend zum Bau von Sozialwohnungen fördert das Land NRW in 67 Kommunen (u.a. in Bielefeld) den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen bzw. Bindungs­verlänge­run­gen. Vermieter*innen können somit für vorhandenen Wohnraum einen Zuschuss beantra­gen, um diesen in sozialen Wohnungsraum zu wandeln oder die Bindung bereits öffent­lich ge­förder­ten Wohnraums zu verlängern. Für Investor*innen, Wohnungsbau­gesell­schaften etc. ist der Erwerb von Belegungs-/Mietbindungen für eine Vielzahl von Wohnungen mög­lich (Kontin­gent­lö­sung). Diese Förderung ist angesichts knappen Baulands und steigen­der Baukosten ein wichtiger Schritt zur Verkleinerung der sich – infolge des zunehmenden Wegfalls von Wohnungen aus der Mietpreisbindung – stetig vertiefenden Kluft zwischen Bedarf und Bestand an Sozial­mietwohnungen.

Vor diesem Hintergrund stellten wir am 06.03.2025 in der Ratssitzung folgende Anfrage:

Inwieweit hat die Stadt Bielefeld selbst (BGW) das Förderprogramm zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Bindungen für Sozialwohnungen bislang genutzt?

Zusatzfragen:

  1. Inwieweit hat die Stadt Bielefeld diese Fördermöglichkeit an private Vermieter*innen vermittelt?
  2. Wie kommuniziert die Stadt Bielefeld diese Fördermöglichkeit an private Vermieter*innen?