Ergänzend zum Bau von Sozialwohnungen fördert das Land NRW in 67 Kommunen (u.a. in Bielefeld) den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen bzw. Bindungsverlängerungen. Vermieter*innen können somit für vorhandenen Wohnraum einen Zuschuss beantragen, um diesen in sozialen Wohnungsraum zu wandeln oder die Bindung bereits öffentlich geförderten Wohnraums zu verlängern. Für Investor*innen, Wohnungsbaugesellschaften etc. ist der Erwerb von Belegungs-/Mietbindungen für eine Vielzahl von Wohnungen möglich (Kontingentlösung). Diese Förderung ist angesichts knappen Baulands und steigender Baukosten ein wichtiger Schritt zur Verkleinerung der sich – infolge des zunehmenden Wegfalls von Wohnungen aus der Mietpreisbindung – stetig vertiefenden Kluft zwischen Bedarf und Bestand an Sozialmietwohnungen.
Vor diesem Hintergrund stellten wir am 06.03.2025 in der Ratssitzung folgende Anfrage:
Inwieweit hat die Stadt Bielefeld selbst (BGW) das Förderprogramm zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Bindungen für Sozialwohnungen bislang genutzt?
Zusatzfragen:
- Inwieweit hat die Stadt Bielefeld diese Fördermöglichkeit an private Vermieter*innen vermittelt?
- Wie kommuniziert die Stadt Bielefeld diese Fördermöglichkeit an private Vermieter*innen?