GRÜNE zum Verkauf lebender Tiere auf den Wochenmärkten

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Zuletzt ist es zu Irritationen über den Verkauf von lebenden, chinesischen Wollhandkrabben auf einem Bielefelder Wochenmarkt gekommen. Einige dieser Tiere landeten im Bielefelder Tierheim. Inzwischen hat sich auch die Tierrechtsorganisation PETA hierzu geäußert.

Der Verkauf lebender Tiere scheint nach §67 Abs. 1 Punkt 2 der Gewerbeordnung (GewO) möglich zu sein und ist auch von der Bielefelder Marktordnung (Verordnungen VII/11 und VII/12) nicht explizit ausgenommen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Verkauf an unkundige Verbraucher*innen stattfindet, die diese Tiere dann vor dem Verzehr erst töten müssen. Unter der Vermeidung von Tierleid ist dies kritisch zu sehen. Grade VO VII/12 §1 Punkt 12 erlaubt auch den Verkauf von Kaninchen und Geflügel nach Anmeldung, lässt aber offen, ob es sich dabei um lebende Tiere handeln darf, und ob diese für den Verzehr oder z.B. die Zucht gedacht sind.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Haupt-, Wirtschafts- und Beteiligungsausschuss am 06.09.2023 folgende Anfrage:

Auf welchen Bielefelder Wochenmärkten werden – auch unregelmäßig – lebende Tiere verkauft und um welche Tierarten handelt es sich dabei?

Zusatzfragen:

  1. Inwieweit ist der Verkauf lebender Tiere unter dem Aspekt der Tötung der Tiere durch Nichtsachkundige mit dem Tierschutzgesetz – insbesondere §§1, 4 und 17 TSchG – vereinbar?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bielefeld, den Verkauf lebender Tiere auf den Bielefelder Wochenmärkten dauerhaft zu unterbinden?