Ökologische Wertigkeiten klären, Beteiligung garantieren

Die Firma Amprion hat im März 2023 in Zeitungsanzeigen Kartierungsarbeiten in der Zeit vom 28. März 2023 bis 30. Januar 2024 angekündigt, um „Aufschluss über relevante umwelt- und artenschutzrechtliche Aspekte“ im Bereich der Gemarkungen Gütersloh-Hollen-Isselhorst-Niehorst, Bielefeld-Holtkamp, Halle-Künsebeck-Tatenhausen und Steinhagen-Brockhagen zu erhalten.

Der Kartierung zu Grunde liegt die Absicht, einen Standort für einen „Phasenschieber“ zu finden, um das nördliche Übertragungsnetz der Amprion zu steuern beziehungsweise Überlastungen im Netz zu vermeiden und für eine optimale Netzauslastung zu sorgen. Als Teil der Energiewende sei diese Maßnahme im Bereich zwischen den bestehenden Umspannanlagen Hesseln und Gütersloh notwendig, um Strom von den Erzeugungsflächen an der Nordsee in die Verbrauchsflächen zu transportieren.

Auch wenn die Kartierungsergebnisse der Amprion noch nicht vorliegen, so ist durch jahrzehntelange Kartierungen des nabu Bielefeld und der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld ein hoher naturschutzfachlicher Wert des Naturraums Hollen-Holtkamp-Ströhen nachgewiesen. Noch finden sich dort neben dem Steinkauzu.a. Großer Brachvogel, Kiebitz und Rebhuhn. Der (noch) hohe Grünlandanteil, die Jahrhunderte andauernde, historische bäuerliche Bewirtschaftung und damit verbundene Landschaftsentwicklung sowie die überwiegend kleinteilige Struktur stellen für den Arten- und Biotopschutz ein hohes Gut dar, das anderswo nur noch selten zu finden ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 19.09.2023 um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Inwieweit wurde die Stadt Bielefeld bislang in die Pläne der Amprion zum Bau eines Phasenschiebers im Naturraum Hollen-Holtkamp-Ströhen eingebunden und wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die ökologische Wertigkeit des betreffenden Geländes ein?

Zusatzfragen:

  1. In welcher Form und an welchem Punkt sind Stadt, Politik und Träger öffentlicher Belange in das Verfahren eingebunden bzw. wie kann eine Beteiligung gewährleistet werden, falls sie bislang nicht vorgesehen ist?
  2. In welcher Größenordnung liegt der Flächenverbrauch, der beim Bau eines derartigen Phasenschiebers inkl. Nebenanlagen und Erschließungsstraßen anfallen würde?