Photovoltaik und Denkmalschutz

Viele Besitzer*innen eines denkmalgeschützten Hauses möchten etwas zum Klimaschutz beitragen und ihr Gebäude beispielsweise mit einer Solaranlage ausstatten. Diesem Wunsch ist die schwarz-grüne Landesregierung nachgekommen und hat kürzlich durch einen Erlass die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Bauten erleichtert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir im Stadtentwicklungsausschuss am 24.01.2023 um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Wie viele Anträge auf Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind in den letzten drei Jahren bei der Verwaltung der Stadt Bielefeld eingereicht worden und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

Zusatzfragen:

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Potenzial ein, das sich aus der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Zusammenhang mit den am 8. November 2022 veröffentlichten „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ des MHKBD ergibt, bzw. wie viele der abgelehnten Anträge wären nach der jetzt gültigen Rechtslage genehmigungsfähig?
  2. Wie beabsichtigt die Verwaltung, die Eigentümer*innen von Denkmalbauten über die rechtliche Änderung zu informieren?