Potentiale für Windenergie in Bielefeld nutzen

In 2016 wurden in einem umfangreichen Verfahren Potentialräume für das Aufstellen von Windenergieanlagen identifiziert und die hierzu notwendigen Änderungen im FNP durch Ratsbeschluss vorgenommen. Nach BauGB-AG ist die Errichtung und der Betrieb von privilegierten Windenergieanlagen nach §35 Abs. 3 BauGB auf den bereits ausgewiesenen Konzentrationsflächen in Bielefeld, trotz im zeitlichen Ablauf nachträglich erstellter Abstandregelung von 1.000 Metern zu Wohnbebauung, weiterhin möglich.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2021 die folgende Anfrage:

Welche 2016 identifizierten Konzentrationsräume werden bereits genutzt, bzw. welche Räume stehen aktuell noch für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung?

Zusatzfragen:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Entwicklung der Flächen voranzubringen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Bielefelder*innen durch die Entwicklung von Bürger*innenwindparks (eventuell mit Unterstützung der Stadtwerke Bielefeld) mit einzubinden?