Auf dem Gelände des Flugplatzes Senne soll ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden. Damit dies überhaupt möglich ist, müssen mehrere Brunnen auf dem Gelände Richtung Norden verlegt werden. Vor der Verlegung der Brunnen müssen entsprechende Probebohrungen vorgenommen werden, um die Tauglichkeit der jeweiligen Standorte zu prüfen.
Obwohl die Ausweisung als Wasserschutzgebiet oberste Priorität genießt, wurde bereits eine Baugenehmigung für einen Hangar auf dem Gelände erteilt, ohne die Verlegung der Brunnen abzuwarten. Aus unserer Sicht die falsche Reihenfolge, die gewisse Risiken birgt.
Vor diesem Hintergrund stellen wir im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 25.03.2026 folgende Anfrage:
Wie ist der aktuelle Stand der Verlegung der Brunnen, welche weiteren Arbeiten müssen noch erledigt werden und wann kann abschließend mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes gerechnet werden?
Zusatzfragen:
- Was passiert, wenn die Probebohrungen an den geplanten neuen Standorten für die Brunnen fehlschlagen und welche Auswirkungen hätte das auf die Ausweisung des Wasserschutzgebietes?
- Warum wurde eine Baugenehmigung erteilt, ohne dass vorher sichergestellt wurde, dass der Standort des geplanten Hangars nicht doch für die Verlegung der Brunnen benötigt werden könnte und wird somit nicht die Ausweisung des Wasserschutzgebietes gefährdet?