GRÜNE lehnen Bebauung am Wandweg ab: Satzungsentwurf widerspricht Bielefelder Leitbild und Europarecht

Die GRÜNE Ratsfraktion sieht den überarbeiteten Entwurf der Außenbereichssatzung Wandweg in Stieghorst weiterhin äußerst kritisch. Trotz massiver Einwände von Naturschutzverbänden und dem Naturschutzbeirat hält die Verwaltung an einer Planung fest, die wertvolle Naturflächen gefährdet und grundlegenden Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung widerspricht.

„Bei Kritik von so vielen Seiten darf die Politik nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“, erklärt Klaus Feurich-Tobien, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. „Hier geht es um einen hochsensiblen Naturraum in unmittelbarer Nähe eines FFH-Gebiets – das ist kein Ort für neue Wohnbebauung.“

Zwar wurde der nördliche Bereich des Wandwegs aus dem Satzungsgebiet herausgenommen. Für die GRÜNEN ist dies jedoch kein tragfähiger Kompromiss. Südlich des Wandwegs droht weiterhin der Verlust extensiv genutzter Grünlandflächen, die eine wichtige Puffer- und Lebensraumfunktion für geschützte Arten wie Uhu und Rotmilan haben.

Besonders problematisch ist aus Sicht der GRÜNEN, dass bislang keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde – obwohl der Abstand zwischen möglicher Bebauung und dem europäischen Schutzgebiet teils nur 40 bis 60 Meter beträgt. „Das Europarecht ist hier eindeutig. Ohne eine fundierte FFH-Prüfung steht diese Satzung rechtlich auf äußerst wackeligen Beinen. “, betont Klaus Feurich-Tobien.

„Wohnungsbau ist wichtig“, so Anette Kempa, GRÜNE Bezirksvertreterin in Stieghorst, „aber nicht um jeden Preis und nicht an den falschen Orten. Wohnungen mit Grundflächen um die 200 Quadratmeter entsprechen zudem nicht dem Kernwohnraumbedarf, den wir hier in Bielefeld stillen wollen. Darüber hinaus widerspricht die geplante Bebauung klar dem vom Rat beschlossenen Leitbild einer zukunftsgerechten Bauleitplanung. Neue Wohnhäuser im Außenbereich ohne fußläufige Infrastruktur, Schulen, Kitas oder attraktiven ÖPNV-Anschluss stehen im Gegensatz zur angestrebten Stadt der kurzen Wege.““

Die geplante Außenbereichssatzung stellt private Gewinninteressen weniger privater Eigentümer*innen über den Schutz von Natur und Außenbereich sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung. Diese einseitige Abwägung ignoriert zentrale Gemeinwohlbelange und ist aus Sicht der Bielefelder GRÜNEN fachlich nicht haltbar. Die Konsequenz kann daher nur sein, die Außenbereichssatzung Wandweg abzulehnen.