Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Bielefeld

Mit der am 22.12.2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie der EU (EU-WRRL) ist auch die Stadt Bielefeld verpflichtet, alle Oberflächengewässer auf Stadtgebiet in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dass die Umsetzung dieser Richtlinie nicht nur aus ökologisch-naturschatzfachlicher Sicht von großer Bedeutung ist, zeigen die Folgen des Klimawandels: Kanalisierte und technisch hergerichtete Bachläufe können im Gegensatz zu Fließgewässern im natürlichen Bett die erheblichen Wassermengen von Starkregenereignissen wesentlich schlechter zurückhalten. Renaturierte Fließgewässer dienen durch mäandernde Bachläufe mit Kolken, Sandbänken, Prallufern und Auen als natürliche Regenretentionsräume und schützen somit vor Überschwemmungen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 15.08.2023 die folgende Anfrage:

Wie weit ist der aktuelle Stand der Umsetzung der EU-WRRL in Bielefeld in Hinblick auf die Zielvorgaben des BMUV für den dritten Bewirtschaftungszeitraum, der bis 2027 geht, gediehen?

Zusatzfragen:

  1. Welche konkreten Projekte sind für die Umsetzung der EU-WRRL für die Jahre 2023 und 2024 in Bielefeld geplant bzw. bereits in Umsetzung?
  2. Wie weit sind die Planungen im Bereich Baderbach gediehen, bei dem die Abwägung zwischen natürlicher Regenrückhaltung versus technischem Bauwerk noch aussteht?