Bau einer Reithalle im Landschutzschutzgebiet wirft Fragen auf

Auf einer über 30.000 m2 großen Fläche an der Brockhagener Straße 285 wird eine Reithalle samt zugehöriger Anlagen (Bergehalle, Longierhalle, Bewegungshalle mit Aufenthaltsräumen, Büro + Pferdestall) im LSG gebaut. Dieses Vorgehen passierte den Naturschutzbeirat unter den „Kleinen Fällen“ als „Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes“ – unter dem Vorbehalt der vollständigen Kompensation. Die so genannten “Kleinen Fälle” werden übrigens nicht in der Runde der gesamten Mitglieder des Beirates beraten, sondern werden von der Vorsitzenden im Rahmen einer rudimentären Liste bewertet. Alleine die Einordnung dieses alles andere als kleinen Vorgangs (Flächenverbrauch 3 Hektar!!!) ist eine Posse und steht im Verdacht eines absichtlichen Täuschungsmanövers.

Ausnahmen, um überhaupt im Landschaftsschutzgebiet bauen zu dürfen, können nur mit der Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe begründet werden und müssen als solche zwingend dem Betriebszweck dienen. Dieser ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich.

Zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2021 bitten wir
um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Baugenehmigung für die Reithalle samt zugehöriger Anlagen erteilt worden?

Zusatzfragen:

  1. Sollte die Baugenehmigung gemäß § 35, Abs. 1 BauGB (landwirtschaftlichen Privilegierung) erteilt worden sein: Inwiefern dient die Reithalle dem landwirtschaftlichen Erwerbszweck des dortigen landwirtschaftlichen Betriebes?
  2. Welche Kompensationsmaßnahmen sind für das Bauvorhaben vorgesehen, bzw. inwieweit wurden diese mit dem Naturschutzbeirat abgestimmt?