Einblicke in die Akten RidingRanch/Hagedorn

Das Verwaltungsgericht Minden kam in seiner Sitzung im Oktober 2023 zu dem Schluss, dass die Erteilung der Baugenehmigung für die Riding Ranch von Barbara Hagedorn an der Brockhagener Straße rechtswidrig war. Damit folgte das Gericht einer Klage des BUND Bielefeld. Betreffende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung ist dort nur zulässig, wenn eine naturschutzrechtliche Ausnahme erteilt wird. Diese kann es für privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Anlagen geben. Reitsportanlagen fallen jedoch noch in diese Kategorie. Wie konnte es also zu der Baugenehmigung kommen? Welche Rolle spielten Landwirtschaftskammer, Bauamt und der damalige stellvertretende Umweltdezernent (Pit Clausen) in der Sache?

Am 18.12.2023 nutzten wir die Chance, um im Bauamt Einsicht in die kompletten Akten zu nehmen und fanden dabei Befürchtungen bestätigt. Noch ist das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen, eine öffentliche Äußerung in der Sache nicht angebracht.

Paul John, stadtentwicklungspolitischer Sprecher GRÜNE Ratsfraktion: „Wir haben unser Recht auf Akteneinsicht wahrgenommen und konnten uns auf diese Weise ein Bild aus erster Hand machen. Jedoch sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und warten nun mit besonderem Interesse auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Wir erachten dieses Vorgehen für sinnvoll und zielführend. Und wir sind sicher: Durch eine lückenlose, transparente Aufklärung in der Sache können alle Beteiligten für die Zukunft lernen.“