Landesentwicklungsplan: Keine Haltung beim LEP – Stadt Bielefeld duckt sich weg

Landesentwicklungsplan NRW Abschnitt Bielefeld

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist DAS zentrale Instrument zur fachübergreifenden Steuerung der räumlichen Entwicklung und dient dazu, die Nutzung des begrenzten Raums geordnet, gesichert und zukunftsfähig zu gestalten. Er legt verbindliche Ziele und Grundsätze fest und sorgt für die Abstimmung konkurrierender Flächennutzungen wie Wohnen, Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft.

In der Zeit vom 17.03.2026 bis 17.04.2026 bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur dritten Änderung des LEP (im zweiten Entwurf) abzugeben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürger*innen, Verbände, Unternehmen und Kommunen sich aktiv beteiligen.

Die Stadt Bielefeld hielt es jedoch nicht für nötig, eine Stellungnahme zum LEP abzugeben. Die Politik darüber zu informieren oder gar zu beteiligen kam ihr erst recht nicht in den Sinn. Auf Nachfragen im Rat zeigte sich die Verwaltung schmallippig und wich inhaltlichen Fragen aus.

„Beim LEP handelt es sich um die maßgebliche Raumplanung in NRW. Sie setzt den Rahmen für sämtliche nachgeordneten Planungen, die sich daran auszurichten haben”, so Thomas Krause, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion Bielefeld und Mitglied der Regionalratsfraktion. „Ob und wie die Stadt auf den LEP reagiert, ist kein optionaler Schritt, sondern Pflichtaufgabe. Das gehört zum Kern kommunaler Selbstverwaltung – und ist zwingend politisch zu beraten.“

„Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte im aktuellen LEP-Änderungsverfahren haben wir als GRÜNE Ratsfraktion Bielefeld zusammengefasst und dem Ministerium übergeben“, so Dominic Hallau, Co-Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion ergänzend. „Bei einer ernsthaften Beschäftigung mit dem Thema hätte auch der Verwaltung – insbesondere dem in diesem Fall dafür verantwortlichen Baudezernat – auffallen können, wie einschneidend die aktuellen Änderungen sind.“

Kritisch sehen die GRÜNEN insbesondere geplante Lockerungen beim Schutz von Freiräumen. Neue Ausnahmen für Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturprojekte drohen zu einer zunehmenden Zersiedelung und zum Verlust wertvoller Naturflächen zu führen. Zusätzlich berge auch der sogenannte „Bauturbo“ die Gefahr, den Flächenverbrauch weiter zu beschleunigen und planerische Ungleichgewichte zu verschärfen.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Schwächung des Schutzes von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) sowie von Waldflächen. „Eingriffe in ökologisch wertvolle Räume dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen. Die geplanten Regelungen greifen hier deutlich zu kurz und stellen naturschutzfachliche Kriterien nicht ausreichend in den Mittelpunkt“, so die GRÜNE Ratsfraktion. „Die aktuelle LEP-Änderung gibt der Trassenplanung der Deutschen Bahn durch die Johannisbachaue einen Freifahrtschein. Das können wir nur ablehnen und werden uns jetzt umso mehr für die Unterschutzstellung der wertvollen Aue einsetzen.“

Besonders kritisch bewertet die Fraktion, dass Ausgleichsmaßnahmen häufig nicht in der Lage seien, verlorene ökologische Funktionen vollständig zu ersetzen. „Die Idee des Landes, Kalamitätsflächen als Ausgleich und Ersatz anzuerkennen, ist besonders absurd.“ so Klaus Feurich-Tobien, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion. „Durch Sturm, Trockenheit oder Borkenkäfer abgestorbene Forste wieder zu bewalden liegt laut Landesforstgesetz in der Verantwortung der Waldbesitzer – sei es durch Nachpflanzung oder Zulassen von Naturverjüngung. Rein formal sind diese Kalamitätsflächen immer noch Wald, auch wenn die Bäume ausgefallen sind. Insofern haben sie kein Potential, durch Baumaßnahmen verbrauchte Flächen zu kompensieren.“

Die GRÜNEN betonen zudem die große Bedeutung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung. Die Aktivierung von Brachflächen müsse weiterhin Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen haben. Flächenverbrauch bedeutet immer auch Verlust von Lebensräumen, Biodiversität und wichtigen Funktionen für Klima und Wasserhaushalt.

Der unter maßgeblicher Mitwirkung der GRÜNEN NRW in der jetzigen Landtagskoalition entstandene Gesetzentwurf beinhaltet viele positive Neuerungen, die begrüßt werden. Jedoch fordert die GRÜNE Ratsfraktion Bielefeld eine Überarbeitung bestimmter Teile der geplanten Änderungen: „Der Landesentwicklungsplan muss den Schutz von Natur, Artenvielfalt und Freiräumen verbindlich sichern und weiterentwickeln. Nur so können wir den Herausforderungen der Klimakrise gerecht werden und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen erhalten.“

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GRÜNE Stellungnahme zum LEP:
https://www.gruene-bielefeld.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-Stellungnahme-LEP-GRUeNE-Ratsfraktion-Bielefeld.pdf

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Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist das zentrale Instrument zur fachübergreifenden Steuerung der räumlichen Entwicklung im Bundesland und dient dazu, die Nutzung des begrenzten Raums geordnet, gesichert und zukunftsfähig zu gestalten. Er legt verbindliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von nachgeordneten Planungsebenen berücksichtigt werden müssen, und sorgt für die Abstimmung konkurrierender Flächennutzungen wie Wohnen, Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft. Gleichzeitig verfolgt der LEP das Ziel einer nachhaltigen und klimaneutralen Entwicklung, indem er Freiräume schützt und den Flächenverbrauch reduziert. Insgesamt schafft er verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen und Wirtschaft und strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Entwicklung und Umweltschutz an.

In der Zeit vom 17.03.2026 bis 17.04.2026 besteht/bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur dritten Änderung des LEP (im zweiten Entwurf) abzugeben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können/konnten Bürger*innen, Verbände, Unternehmen und Kommunen sich aktiv beteiligen.

In Bielefeld war es bislang üblich, dass die Stadt eine Stellungnahme abgibt, die zuvor in den betreffenden Gremien beraten wurde. Im Falle des Regionalplans waren das beispielsweise alle Bezirksvertretungen, der AfUK, der StEA und abschließend der Rat.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Änderung des Landesentwicklungsplans NRW stellen wir in der Ratssitzung am 23.04.2026 die folgende Anfrage:

Warum wurde die Politik hinsichtlich einer Stellungnahme der Stadt Bielefeld zur aktuellen Änderung des LEPs nicht beteiligt?

Zusatzfragen:

  1. Der aktuelle Planänderungsentwurf enthält wesentliche Neuerungen hinsichtlich Gewerbe- und Siedlungsentwicklung sowie dem Schutz wertvoller Flächen für Landwirtschaft, Natur und Naherholung. Hat die Stadt Bielefeld eine Stellungnahme abgegeben und wie lautet sie?
  2. Sollte die Stadt Bielefeld keine Stellungnahme abgegeben haben: Welche Gründe leiten die Verwaltung zu der Annahme, eine Stellungnahme sei bedeutungslos für Bielefeld? Wir bitten um Auflistung und Beurteilung der einzelnen Ziele und Grundsätze.

Mehr Infos: https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan/2-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-3-aenderung-des-lep-nrw-0

Unsere GRÜNE Stellungnahme zum LEP findet Ihr hier: https://www.gruene-bielefeld.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-Stellungnahme-LEP-GRUeNE-Ratsfraktion-Bielefeld.pdf