Klimaschonendes Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Debatte um den Umstieg auf klimaneutrales Heizen wird derzeit hitzig geführt. Klar ist: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Der Umstieg muss also sozial gerecht vor sich gehen, d.h. es wird Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme geben.

Hier eine kurze Zusammenfassung des Kabinettsentwurfs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Stand 26.05.2023: Neuer Schwung für die Energiewende

FAQs zum Gebäudeenergiegesetz / Wärmewende

Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung austauschen?

Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft. Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.

Ich möchte gerne mit Fernwärme heizen. Ist das möglich?

Aktuell arbeiten Stadt und Stadtwerke Bielefeld an einer kommunalen Wärmeplanung. Derzeit läuft die Bestandsaufnahme, d.h. wo genau sind die Wärmebedarfe und welche mögliche nachhaltige Wärmequellen bietet Bielefeld? Nach dieser Bestandsaufnahme werden Szenarien für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Über den aktuellen Stand werden die Bielefelder*innen über die Tagespresse informiert. Aktuelle Infos gibt es auch direkt bei den Stadtwerken: https://www.stadtwerke-bielefeld.de/privatkunden/energieloesungen.html

Wie werden Mieter*innen vor zu hohen Betriebskosten geschützt?

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen. Dazu werden Mieter*innenschutzregelungen angepasst und die Möglichkeit zur Umlage von Kosten begrenzt.

Klimaschutz ist wichtig, aber wie sollen Bürger*innen des bewerkstelligen – in der Praxis und bei den Kosten?

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen getragen werden können. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, sind im Gesetzentwurf zudem Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vorgesehen.

Infos zu Förderungen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html;jsessionid=6F459EDB95F43652DC5A0153B67A6176.2_cid371

Wie genau sehen die Optionen zum Heizen mit Erneuerbaren Energien aus? Sind Regelungen energieoffengestaltet?

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine technologieoffene Gestaltung vor.

Bei Neubauten und Bestandsgebäuden können folgende Optionen gewählt werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können. Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen an erneuerbare Energien.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme – und erfüllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.
  • Auch Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen in Neubauten eingebaut werden. Erlaubt sind die H2-ready-Heizungen aber nur dann, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für ein lokales Wasserstoffnetz gibt. Das schützt die Verbraucher*innen vor Fehlinvestitionen. Außerdem müssen diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
  • Bei Neubauten werden auch Hybrid-Heizungen (z.B. Wärmepumpe mit Gas/Öl-Spitzenlastkessel) und Solarthermie zulässig sein, sofern dadurch allein oder in Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen der Wärmebedarf des Gebäudes vollständig gedeckt wird.

Für Bestandsgebäude gibt es weitere Optionen zur Heizungsumstellung:

  • Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
  • Eine weitere Option ist der Einbau einer Gasheizung, die (zu mindestens 65%) erneuerbare Gase nutzt.
  • Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.
  • Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, dürfen im Falle eines Heizungsdefektes weiterhin Gasheizungen einbauen und unbefristet betreiben. Nach einem Eigentümerwechsel sind innerhalb von zwei Jahren die 65%-Anforderungen einzuhalten.

Mehr lesen:
https://www.gruene.de/artikel/klimaneutrales-heizen-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/