Die GRÜNE Ratsfraktion hat eine Prüfung der Aufhebung der städtischen Baumschutzsatzung durch die Kommunalaufsicht in Detmold angeregt. Anlass ist der Ratsbeschluss vom 12. Februar 2026, mit dem die Satzung aufgehoben wurde. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16. Februar 2026, das Inkrafttreten bereits am 17. Februar 2026. Ein atemberaubendes Tempo, dass sicherstellte, dass vor dem jährlichen Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März 2026 noch zwei Wochen Zeit waren, um unliebsame Bäume fällen zu können.
Nach Auffassung der GRÜNEN bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Die ersatzlose Aufhebung der Baumschutzsatzung stellt aus Sicht der Fraktion eine Maßnahme von erheblicher umweltrechtlicher Bedeutung dar. Dennoch wurden weder der zuständige Fachausschuss, der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, noch der Naturschutzbeirat vor der Beschlussfassung beteiligt.
Eine vertane Chance. „Die Beteiligung der Fachgremien hätte die Möglichkeit geboten, die gewonnenen Erkenntnisse aus der Baumschutzsatzung auszuwerten und gemeinsam an einem wirksamen und bürger*innenfreundlichen Baumschutz für Bielefeld zu arbeiten. So wurde die Satzung aus rein parteiideologischen Gründen abgesägt, von Befassung mit dem eigentlichen Inhalt, dem Schutz unseres Stadtgrüns und der notwendigen Klimaanpassung, keine Spur“, erklärt Klaus Feurich-Tobien, Ratsmitglied für die GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Nach den einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Kontext des Landesnaturschutzgesetzes NRW – sind Naturschutzbeiräte bei wesentlichen Entscheidungen mit Bedeutung für Natur und Landschaft zu beteiligen. Die vollständige Abschaffung des kommunalen Baumschutzes ist aus Sicht der GRÜNEN zweifellos eine solche wesentliche Entscheidung.
„Wer den Schutz von Stadtbäumen ersatzlos streicht, greift massiv in Natur- und Klimaschutz vor Ort ein. Dass dabei die vorgesehenen Fachgremien nicht beteiligt wurden, ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar“, so Feurich-Tobien weiter.
Die GRÜNEN haben die Kommunalaufsicht daher gebeten zu prüfen:
- Ob eine gesetzliche Beteiligungspflicht des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz sowie des Naturschutzbeirates bestand,
- ob diese Beteiligung ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
- ob der Ratsbeschluss gegebenenfalls gemäß §§ 119 ff. der Gemeindeordnung NRW kommunalaufsichtlich zu beanstanden ist.
Die Fraktion erwartet eine zeitnahe Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die GRÜNEN betonen abschließend, dass Stadtbäume eine zentrale Rolle für Klimaanpassung, Luftreinhaltung und Lebensqualität in Bielefeld spielen. Eine Entscheidung von solcher Tragweite müsse rechtssicher, transparent und unter Beteiligung der zuständigen Gremien getroffen werden.