Neuaufstellung Regionalplan OWL: GRÜNE Position

Wer sich unter „Regionalplan“ eine Art Stadtplan vorstellt, liegt leicht falsch. Auf hunderten von Seiten wird dort festgehalten, was auf Flächen passieren darf, oder eben auch nicht. Bei der aktuellen Neuaufstellung werden die Geschicke der Kommunen für die nächsten 20 Jahre gelenkt: Neue Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe werden ausgewiesen, andere Flächen hingegen als Freiraum festgesetzt und somit für Landwirtschaft, Naturschutz und Naherholung erhalten. Der Prozess zur Neuaufstellung eines Regionalplans ist langwierig und arbeitsintensiv. Wir sind jedoch fest davon überzeugt, dass es sich lohnt, bei jedem Schritt genau hinzuschauen. Und auch wenn wir nicht für all unsere GRÜNEN Wünsche eine Mehrheit in unserer Koalition finden konnten, haben wir sie als GRÜNE Position an unsere OWL-GRÜNEN gesendet, damit sie sich auf „übergeordneter“ Ebene für eine nachhaltige, flächenschonende Entwicklung von Bielefeld einsetzen können.

Die Bielefelder Grünzüge sind aus Gründen der Naherholung, der Klimafolgenanpassung und der Vernetzung der Biotopverbünde in der zeichnerischen Festlegung des Regionalplans aus 2004 zu erhalten. Eine Überplanung der Flächen als Siedlungsraum (ASB und/oder GIB) widerspricht dem Ziel der nachhaltig, klimagerechten Stadtentwicklung der Stadt Bielefeld. Insofern ist die Forderung zum Erhalt der Grünzüge aufrecht zu erhalten.

Der RP-Entwurf weist in großem Umfang Siedlungsraum aus. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Natur, Klimaschutz und Naherholung. Um die Folgen so gering wie möglich zu halten, bedarf es einer Abwägung zwischen tatsächlichem Bedarf für ASB und GIB und schützenswerten Naturräumen. Als Regulationsmechanismus ist ein quantitatives Flächensparziel für die Region OWL zu definieren und im laufenden Verfahren anzuwenden. Und dies auch, um dem Beschluss der Bundesregierung, der bei der Weltnaturschutzkonferenz in Montreal gefasst wurde, 30% der Landesflächen unter Schutz zu stellen. Für OWL sind wir mit aktuell 20% von diesem Ziel noch weit entfernt.

Das Klimaanpassungskonzept der Stadt Bielefeld ist im RP-OWL-Änderungsverfahren zwingend zu berücksichtigen:  In Zeiten des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung können wir es uns nicht leisten, Kaltluftquellbereiche, -leitbahnen und -abflüsse als zukünftige Siedlungsbereiche festzulegen und somit zur weiteren Aufheizung bebauter Bereiche beizutragen. Derartige Versiegelungen sind nicht nur für die Umwelt schädlich, sondern auch für die Gesundheit der Menschen und haben zudem negative Auswirkungen auf Hochwasserereignisse bei Starkregen.

Das Kapitel Energieversorgung muss um die Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung und Freiflächenphotovoltaik (Energieflächen) ergänzt werden, um eine Gesamtabwägung insbesondere auch mit den Freiraum- und Naturschutzbelangen und einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Ein eigenes Änderungsverfahren nur für den Teilbereich „Energie“ ist für die gebotene gesamthafte Abwägung insbesondere der zeichnerischen Darstellung von Vorranggebieten für Erneuerbare Energien nicht geeignet.

Hier die komplette Position samt der Anmerkungen: https://www.gruene-bielefeld.de/wp-content/uploads/2023/02/2023-02-POSITION-GRUENE-zu-Regionalplan.pdf