Die Änderung der Straßenverkehr-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums gibt Kommunen in Zukunft mehr Handlungsspielräume: Bislang konnte für „sensible Bereiche mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ nur für kommunale Straßen Tempo 30 ausgewiesen werden. […]